Mit Urteil vom 04.12.2023 hat das Oberlandesgericht Köln eine Kinderärztin verurteilt, an meinen Mandanten für den Zeitraum 2005 bis einschließlich 2020 einen Pflegemehraufwand in Höhe von 830.625,20 Euro zu...
Mit Vergleich vom 30.01.2024 hat sich ein Krankenhaus verpflichtet, an meine Mandantin 5.500 Euro sowie meine außergerichtlichen Anwaltskosten (2,0-Geschäftsgebühr aus dem Erledigungswert) zu zahlen.
Die 1981 geborene...
Mit Urteil vom 13.12.2023 hat das Landgericht Hagen ein Krankenhaus verurteilt, an meine Mandantin ein Schmerzensgeld in Höhe von 45.000 Euro, Haushaltsführungsschaden und Pflegemehrbedarf in Höhe von 54.150 Euro, außergerichtliche...
Mit Vergleich vom 14.08.2023 hat sich die Haftpflichtversicherung eines niedergelassenen Chirurgen verpflichtet, an meine Mandantin 4.000 Euro und meine außergerichtlichen Gebühren zu zahlen.
Die 1979 geborene Angestellte unterzog...
Mit Vergleich vom 20.12.2023 hat sich die Haftpflichtversicherung eines Krankenhauses verpflichtet, an meine Mandantin 13.000 Euro sowie meine außergerichtlichen Gebühren zu zahlen.
Die 1946 geborene Mandantin befand sich wegen des Verdachtes...
Mit Vergleich vom 31.10.2023 hat sich ein Krankenhaus verpflichtet, an meine Mandantin 48.000 Euro zu zahlen.
Die 1963 geborene Frührentnerin erhielt im Mai 2015 eine Schlittenprothese in ihr linkes Kniegelenk eingesetzt. Im Ursprungsprozess hatte...
Mit gerichtlichem Vergleich vom 29.08.2023 hat sich ein Krankenhaus verpflichtet, an meinen Mandanten 3.000 Euro sowie die außergerichtlichen Anwaltsgebühren zu zahlen.
Der 1964 geborene Angestellte unterzog sich nach einer Achillessehnen-Ruptur rechts einer offenen Rekonstruktion der rechten Achillessehne. Postoperativ wurde eine Unterschenkelschiene in Spitzfußstellung angelegt.
Ärzte des Krankenhauses rieten zu einer offenen Herniotomie mit Ventralpatch, ggf. Nahtverfahren. Im Aufklärungsbogen war der Passus "direkter Verschluss des Nabelbruchs" angekreutzt. Dieser Text wurde durchgestrichen und vermerkt...
Mit außergerichtlichem Vergleich vom 04.04.2023 hat die Haftpflichtversicherung eines Krankenhauses an meine Mandantin 5.000 Euro und die außergerichtlichen Anwaltsgebühren gezahlt.
Die 1988 geborene Angestellte unterzog sich ambulant im Krankenhaus unter der Diagnose "HPV high risk" einer OP im Unterleib.
Mit außergerichtlichem Vergleich vom 18.04.2023 hat sich die Haftpflichtversicherung eines Radiologen verpflichtet, an die Erben meines verstorbenen Mandanten 33.736,19 Euro für Beerdigungskosten und medizinisch notwendige onkologische Medikamente zu zahlen.