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Fehlerhafte VKB-OP: 25.000 Euro

05.09.2025

Mit Vergleich vom 24.06.2024 hat sich ein Krankenhaus verpflichtet, an meine Mandantin 25.000 Euro zur Abgeltung aller Ansprüche zu zahlen. Ebenfalls hat das Krankenhaus die vorgerichtlichen Rechtsanwaltsgebühren mit einer 2,0-Geschäftsgebühr bezahlt.

Die 1978 geborene Krankenschwester knickte mit ihrem rechten Fuß um und stellte sich wegen Schmerzen im rechten Kniegelenk im Krankenhaus der Beklagten vor. Eine MRT ergab den Nachweis einer vorderen KreuzbandRuptur mit Knochenmarksödem. Die Ärzte führten eine makroskopische Ersatzplastik des vorderen rechten Kreuzbandes durch. In der Folgezeit litt die Mandantin unter dauerhaften Schmerzen beim Gehen, Stehen, Liegen und anderen Alltagsbewegungen. Sie musste monatelang an Gehhilfen gehen. Arbeiten war ihr erst ein Jahr später wieder möglich. Bis zum heutigen Zeitpunkt kann sie auch bei Notfällen in ihrem Beruf als Krankenschwester nicht richtig loslaufen, kann ihrem Hobby Reiten nicht mehr nachgehen. Es besteht eine Belastungsinsuffizienz des rechten Kniegelenkes mit Schmerzen, Instabilität und einer Minderung der Gebrauchsfähigkeit des rechten Beines. 

Ich hatte dem Operateur vorgeworfen, die Ersatzplastik des vorderen Kreuzbandes fehlerhaft inseriert zu haben. Dieses unter Vorlage eines eingeholten Privatgutachtens. Nach dem Privatgutachten und auch einem Bescheid der Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen war bei der OP der tibiale Ansatz des vorderen Kreuzbandes fehlerhaft zu weit nach dorsal platziert worden. Das wurde durch die postoperative Bildgebung und dem OP-Bericht bestätigt. 

Durch die Steilstellung des Transplantates kam es im Bewegungsablauf zu fortwährenden Subluxationen in den Gelenksflächen des rechten Knies gegeneinander, was einer Knorpelschädigung und vorzeitigen degenerativen Veränderungen und Schmerzen Vorschub leistete. Bei fachgerechter Durchführung der Kreuzbandersatzplastik rechts und regelrechter Anlage des tibialen Bohrkanales wäre eine volle Belastung des rechten Kniegelenkes mit beschwerdefreiem Bewegungsablauf nach etwa sechs Monaten wieder möglich gewesen. Aufgrund der fehlerhaften Inserierung des tibialen Kreuzbandes sei es zu einer Belastungsinsuffizienz des rechten Kniegelenkes mit erheblicher Schmerzhaftigkeit, Instabilität und Minderung der Gebrauchsfähigkeit des rechten Beines gekommen.

Nachdem ein gerichtlich bestellter Sachverständiger vor dem Landgericht Verden entgegen des Bescheides der Gutachterkommission und des eingeholten Privatgutachtens einen Behandlungsfehler verneinte, hat das Landgericht Verden die Klage abgewiesen. 

Im Berufungsverfahren habe ich ein weiteres Privatgutachten zur Begründung der Berufung vorgelegt.

Das Oberlandesgericht Celle hat deshalb vorgeschlagen, sich auf einen Betrag in Höhe von 25.000 Euro und Zahlung der außergerichtlichen Rechtsanwaltsgebühren (2,0-Geschäftsgebühr) zu endgültigen Abfindung zu einigen.

Diesen Vorschlag haben beide Parteien angenommen.

(Vergleichsbeschluss OLG Celle vom 24.06.2024, AZ: 1 U 73/23)
Christian Koch, Fachanwalt für Medizinrecht & Verkehrsrecht

 
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