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Querschnittslähmung

Haben Sie durch einen ärztlichen Behandlungsfehler oder einen schweren Unfall eine Querschnittslähmung erlitten, stehen Ihnen umfangreiche Schadensersatzansprüche zu. Sie sollten erst gar nicht versuchen, auf eigene Faust mit der gegnerischen Versicherung eine Einigung zu erzielen. Ohne Rechtsanwalt sind Sie den Experten der Gegenseite hoffnungslos ausgeliefert.

Das gilt auch für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber der privaten Unfall- oder Berufsunfähigkeitsversicherung. Um Ihre Ansprüche auf Verdienstschaden, Haushaltsführungsschaden, Pflege und Betreuungskosten, vermehrte Bedürfnisse, Invaliditätsleistungen durchzusetzen, benötigen Sie einen bestens geschulten Rechtsanwalt, der für Sie diese Ansprüche sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich bundesweit effektiv und kompetent durchsetzt.

Ich bin für Sie erreichbar unter: 02303/9830-811