Anwalt Querschnittslähmung Unna und bundesweit
Haben Sie durch einen ärztlichen Behandlungsfehler oder einen schweren Unfall eine Querschnittslähmung erlitten, stehen Ihnen umfangreiche Schadensersatzansprüche zu. Sie sollten erst gar nicht versuchen, auf eigene Faust mit der gegnerischen Versicherung eine Einigung zu erzielen. Ohne Rechtsanwalt sind Sie den Experten der Gegenseite hoffnungslos ausgeliefert.
Das gilt auch für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber der privaten Unfallversicherung. Um Ihre Ansprüche auf Verdienstschaden, Haushaltsführungsschaden, Pflege- und Betreuungskosten, vermehrte Bedürfnisse, Umbaukosten des Hauses oder der Wohnung und Invaliditätsleistungen durchzusetzen, benötigen Sie einen bestens geschulten Rechtsanwalt, der für Sie diese Ansprüche sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich bundesweit effektiv und kompetent durchsetzt.
Ich bin für Sie erreichbar unter: 02303/9830-811.
Sind Sie durch einen Behandlungsfehler oder einen Unfall querschnittsgelähmt, stellt sich für Sie als Geschädigten zunächst die entscheidende Frage, wodurch die Lähmung tatsächlich verursacht wurde und wer dafür rechtlich verantwortlich ist. Eine Querschnittslähmung kann viele Ursachen haben, von einem Sturz über einen Verkehrsunfall bis zu einem Fehler bei einer Operation an der Wirbelsäule. Nicht jede Querschnittslähmung ist die Folge eines Fehlverhaltens, aber in vielen Fällen wäre die Verletzung bei rechtzeitigem und richtigem Handeln vermeidbar gewesen.
Als Fachanwalt für Medizinrecht und Verkehrsrecht ist es meine Aufgabe, genau diese Ursache zu klären. Ich prüfe anhand Ihrer Behandlungsunterlagen, ob ein Arzt die erforderlichen medizinischen Standards eingehalten oder seine Pflichten verletzt hat, und ziehe bei Bedarf medizinische Sachverständige hinzu, um die Ursache Ihrer Querschnittslähmung lückenlos zu klären. Diese sorgfältige rechtliche und medizinische Aufarbeitung ist entscheidend dafür, ob sich am Ende ein Urteil oder ein Vergleich zu Ihren Gunsten erzielen lässt, denn nur mit einer belastbaren Beweisführung lassen sich die Ansprüche eines Geschädigten in voller Höhe durchsetzen.
Nicht jede Querschnittslähmung entsteht auf die gleiche Weise, und genau das entscheidet darüber, wer für die Verletzungen und die daraus folgenden körperlichen Beeinträchtigungen haftet. Häufig ist eine Querschnittslähmung die Folge eines schweren Verkehrsunfalls, eines Sturzes aus großer Höhe oder eines Reit- oder Tierunfalles, bei dem die Wirbelsäule verletzt wird. In diesen Fällen haftet der Unfallverursacher beziehungsweise dessen Haftpflichtversicherung für sämtliche daraus entstehenden Schäden, einschließlich der Schmerzen und der dauerhaften Einschränkungen, mit denen die Betroffenen anschließend leben müssen.
Daneben kann eine Querschnittslähmung auch die Folge eines ärztlichen Behandlungsfehlers sein, etwa wenn bei einer Operation an der Wirbelsäule das Rückenmark verletzt wird, eine Blutung oder Infektion zu spät erkannt wird oder bei einer instabilen Wirbelsäulenfraktur nicht rechtzeitig operiert wird. Auch eine verzögerte Diagnose bei ersten Lähmungserscheinungen kann dazu führen, dass sich ein zunächst vermeidbarer Schaden zu einer dauerhaften Querschnittslähmung mit erheblichen körperlichen Beeinträchtigungen entwickelt.
Als Anwalt prüfe ich für Sie, welche Ursache in Ihrem Fall tatsächlich vorliegt, ob die erforderlichen medizinischen Standards eingehalten wurden und wer die Verantwortung dafür trägt. Diese Prüfung ist die Grundlage dafür, ob sich Ihre Ansprüche später durch ein Urteil oder einen außergerichtlichen Vergleich in voller Höhe durchsetzen lassen.
Fordern Sie den Schadenersatz ein, der Ihnen als Patient oder Unfallopfer tatsächlich zusteht, und lassen Sie sich nicht mit einer vorschnellen Teilzahlung abspeisen. Eine Querschnittslähmung verändert das gesamte Leben der Betroffenen, und entsprechend umfangreich sind die Ansprüche, die sich daraus im Arzthaftungsrecht wie auch im allgemeinen Schadenersatzrecht ergeben. Als Patient haben Sie Anspruch auf einen Ausgleich für die Schmerzen und die dauerhaften Einschränkungen, die Sie durch die Lähmung erleiden, aber auch auf den Ersatz sämtlicher finanzieller Nachteile, die daraus entstehen. Dazu zählt der Verdienstschaden, wenn Sie Ihrer bisherigen Tätigkeit nicht mehr nachgehen können, ebenso wie der Haushaltsführungsschaden, wenn Sie Aufgaben im eigenen Haushalt nicht mehr selbst erledigen können.
Hinzu kommen die notwendige Pflege und Betreuung, die je nach Schwere der Lähmung einen erheblichen zeitlichen und finanziellen Umfang erreichen können, sowie der Ersatz vermehrter Bedürfnisse, etwa für einen Rollstuhl, einen behindertengerechten Umbau der Wohnung oder ein speziell ausgestattetes Fahrzeug. All diese Positionen bilden zusammen den Schadensersatz, der Ihnen als Patient nach einer Querschnittslähmung tatsächlich zusteht, nicht nur ein Teil davon, und ich sorge dafür, dass jede dieser notwendigen Leistungen bei der Regulierung vollständig berücksichtigt wird.
Auch bei Querschnittslähmung verjährt der Schmerzensgeldanspruch. Eine solche Verletzung ist extrem schwerwiegend, was sich auch im Schmerzensgeld widerspiegelt. Die Gerichte berücksichtigen dabei alle Auswirkungen wie körperliche, dauerhafte Einschränkungen, den Verlust der Selbstständigkeit und die Psyche des Betroffenen.
Die regelmäßige Verjährungsfrist für Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche beträgt drei Jahre. Sie beginnt am Ende des Jahres, in dem Sie erfahren haben, wodurch der Schaden entstanden ist und wer dafür verantwortlich ist. Bei einem Unfall ist dieser Zeitpunkt meist klar, nämlich der Tag des Unfalls. Bei einem ärztlichen Behandlungsfehler ist das oft schwieriger, denn häufig wird erst nach weiteren Untersuchungen klar, dass die Lähmung tatsächlich auf einen Fehler zurückzuführen ist. Die Frist beginnt dann erst ab diesem späteren Zeitpunkt zu laufen.
Unabhängig davon gilt zusätzlich eine absolute Frist von 30 Jahren ab dem Ereignis, das den Schaden verursacht hat. Diese Frist läuft auch dann, wenn Ihnen zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht bekannt war, dass Ihnen ein Anspruch zusteht. Warten Sie mit der Geltendmachung trotzdem nicht zu lange. Je länger Sie warten, desto schwieriger wird die Beweisführung. Beispielsweise dürfen medizinische Unterlagen irgendwann vernichtet werden oder Zeugen können sich nicht mehr genau an die Umstände erinnern. Eine frühzeitige rechtliche Prüfung schützt Sie davor, dass ein an sich berechtigter Anspruch allein aus Zeitgründen nicht mehr durchsetzbar ist.
Die folgenden fiktiven Fallbeispiele zeigen typische Situationen, wie sie bei einer Querschnittslähmung nach einem Unfall oder einem ärztlichen Behandlungsfehler vorkommen können.
Fallbeispiel 1: Querschnittslähmung nach Fahrradunfall
Ein Radfahrer wird bei einem Verkehrsunfall von einem Fahrzeug erfasst und erleidet eine Wirbelfraktur mit Querschnittslähmung. Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers erkennt die Haftung dem Grunde nach an, bietet jedoch zunächst nur eine pauschale Abfindung an, die weder den dauerhaften Pflegebedarf noch den Verdienstausfall des Betroffenen angemessen berücksichtigt. Erst durch eine detaillierte Aufstellung sämtlicher Schadenspositionen, einschließlich der Kosten für einen behindertengerechten Wohnungsumbau, ein Rollstuhlfahrzeug und die dauerhafte Pflege, lässt sich eine deutlich höhere Regulierung erzielen, die den tatsächlichen Bedarf des Betroffenen über die gesamte Lebenszeit abdeckt.
Fallbeispiel 2: Querschnittslähmung nach verzögerter Diagnose
Eine Patientin klagt über zunehmende Taubheitsgefühle in den Beinen, die zunächst nicht ernst genommen werden. Erst Tage später wird eine Kompression des Rückenmarks festgestellt, zu diesem Zeitpunkt ist die Schädigung bereits irreversibel. In einem solchen Fall stellt sich die Frage, ob die Beschwerden bei richtiger Einordnung früher hätten abgeklärt und die Lähmung durch eine rechtzeitige Operation hätte verhindert werden können. Liegt ein grober Behandlungsfehler vor, kehrt sich die Beweislast zugunsten der Patientin um, was die Durchsetzung von Schmerzensgeld und Schadensersatz erheblich erleichtert.
Eine Querschnittslähmung gehört nicht in die Hände eines Generalisten. Ob ein Privater Unfallversicherer oder die Haftpflichtversicherung eines Krankenhauses zügig und ausreichend reguliert – jede dieser Auseinandersetzungen erfordert spezifisches Fachwissen im Medizin- und Versicherungsrecht. Die Ansprüche bei einer Querschnittslähmung erstrecken sich über mehrere Rechtsgebiete, etwa über eine Klinik, eine Unfallversicherung oder die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Ohne einen Anwalt laufen Ansprüche gegenüber einzelnen Beteiligten Gefahr, nicht geltend gemacht zu werden.
Versicherer bestreiten die Ansprüche von Patienten mit einer Querschnittslähmung routinemäßig oder bieten Abfindungen an, die weit unter dem tatsächlichen Schaden liegen. Das liegt auch daran, dass Versicherer wissen, wie schwierig es für Laien ist, den vollen Umfang der künftigen Kosten realistisch einzuschätzen – gerade bei einer so einschneidenden Verletzung. Als Fachanwalt für Medizinrecht vertrete ich Sie auf Augenhöhe gegenüber der Gegenseite und setze Ihre Ansprüche vollständig durch. Dabei greife ich auf die Erfahrung aus zahlreichen vergleichbaren Verfahren zurück, um schon im Vorfeld realistisch einschätzen zu können, welche Forderung sich in Ihrem Fall tatsächlich durchsetzen lässt.
Damit Sie auch in vielen Jahren noch abgesichert sind. Bei einer Querschnittslähmung lässt sich der künftige Bedarf an Pflege, Hilfsmitteln und medizinischer Versorgung oft schon zu Beginn realistisch einschätzen, dennoch können sich mit der Zeit zusätzliche gesundheitliche Komplikationen ergeben, etwa Folgeerkrankungen durch die dauerhafte Immobilität. Ich sichere deshalb nicht nur die aktuellen, sondern auch alle absehbaren künftigen Ansprüche ab, einschließlich der Invaliditätsleistungen aus Ihrer privaten Unfallversicherung, damit Sie langfristig finanziell abgesichert sind.
Sie oder ein Angehöriger haben eine Querschnittslähmung erlitten und wissen nicht, welche Ansprüche Ihnen zustehen? Dann warten Sie nicht länger, denn gerade bei der Verjährung zählt jeder Monat. Schildern Sie mir Ihren Fall in einem unverbindlichen Erstgespräch. Ich prüfe für Sie, wer für Ihre Querschnittslähmung haftet und welche Ansprüche Sie gegenüber Schädiger, Haftpflichtversicherung oder eigener Versicherung geltend machen können, ob Sie aus Unna oder einer anderen Region Deutschlands kommen.
Rufen Sie mich an unter 02303/9830-811.
FAQ – Häufige Fragen zur Querschnittslähmung
Eine Querschnittslähmung kann durch einen schweren Reitunfall, einen Verkehrsunfall, einen ärztlichen Behandlungsfehler, etwa bei einer Operation an der Wirbelsäule oder bei einer zu spät erkannten Rückenmarksverletzung, entstehen.
Je nach Ursache haftet entweder der Unfallverursacher beziehungsweise dessen Haftpflichtversicherung oder der behandelnde Arzt beziehungsweise die Klinik. Welche Ansprüche im Einzelfall bestehen, hängt von der genauen Ursache Ihrer Querschnittslähmung ab.
Neben dem Schmerzensgeld können Ihnen Ansprüche auf Verdienstschaden, Haushaltsführungsschaden, Pflege- und Betreuungskosten sowie den Ersatz vermehrter Bedürfnisse zustehen. Auch Leistungen aus einer privaten Unfallversicherung kommen in Betracht.
Die Höhe richtet sich nach dem Ausmaß der Lähmung und den daraus folgenden Einschränkungen im Alltag. Da eine Querschnittslähmung zu den schwersten Verletzungsfolgen zählt, bewegen sich die zugesprochenen Beträge regelmäßig im sechsstelligen Bereich.
Auch Ansprüche wegen einer Querschnittslähmung unterliegen der Verjährung. Die Frist beginnt regelmäßig mit dem Zeitpunkt, zu dem Sie von dem Behandlungsfehler oder Unfallverursacher und dem Schaden Kenntnis erlangt haben oder hätten erlangen müssen.