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Fehlerhafte Medizinprodukte

Wurde Ihnen als Patient ein fehlerhaftes Medizinprodukt (Hüftprothese, Brustimplantate, Herzschrittmacher, Knie-TEP) eingebaut, sind für Sie die gesundheitlichen und beruflichen Folgen häufig katastrophal. Ich setze für Sie gegenüber dem Hersteller schnell und effektiv Ihre Schadensersatzansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) und dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) durch. Wichtig ist: Ihre Ansprüche verjähren in drei Jahren ab dem Zeitpunkt, an dem Sie Kenntnis von einem möglichen Fehler haben. Ist ein Produkt 10 Jahre auf dem Markt, sind sämtliche Ansprüche ausgeschlossen.

Ich sichere für Sie die Beweise, lasse das fehlerhafte Medizinprodukt begutachten. Ist keine außergerichtliche Lösung mit dem Hersteller möglich, vertrete ich Sie bundesweit vor allen Land- und Oberlandesgerichten.

Ich beantworte Ihre Fragen unter: 02303/9830-811

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