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28.02.2012

Aktuelles zur Aufklärung des Patienten

Arzthaftungsrecht

Die Aufklärung des Patienten Kommt es nach ärztlicher Behandlung/Operation zu einem Schaden, richtet sich das Augenmerk hauptsächlich auf die Frage, ob der Arzt den Patienten fehlerhaft behandelt hat oder nicht. Der Behandler haftet aber auch, wenn er vor der Behandlung/dem Eingriff den Patienten nicht ordnungsgemäß über die Chancen und Risiken aufgeklärt hat. Nach ständiger Rechtsprechung erfüllt auch ein Eingriff, der völlig fehlerfrei durchgeführt worden ist, den Tatbestand der Körperverletzung gemäß §§ 223, 224 des Strafgesetzbuches (StGB). 

28.08.2013

Verletzung Nervus accessorius: 35.000,00 €

Arzthaftungsrecht

Laesion Nervus accessorius: 35.000 Euro Die Haftpflichtversicherung eines Arztes für Allgemeinmedizin hat an meinen Mandanten mit außergerichtlichem Vergleich vom 25.06.2013 einen Betrag in Höhe von 35.000 Euro gezahlt. Der Allgemeinarzt hatte dem Mandanten am 20.07.2010 einen Grützbeutel (Atherom) am Halsansatz rechts in lokaler Betäubung entfernt.

07.01.2014

Unterlassene Fragmin-Gabe: 4.976,82 € Beerdigungskosten

Arzthaftungsrecht

Unterlassene Fragmin-Gabe: 4.976,82 Euro Bei dem am 16.03.1947 geborenen Ehemann meiner Mandantin wurde am 08.10.2009 eine offene Splenektomie mit Oberbauchlavage und Drainage durchgeführt, da bei ihm eine Thrombozytopenie - Morbus Werlhof - nachgewiesen wurde. Postoperativ zeigte sich ein regelrechter Verlauf. Der Ehemann der Mandantin sollte vom Operationstag an dokumentiert einmal täglich eine Injektion mit Fragmin 5000 subkutan erhalten.

07.10.2013

Tod der Freundin: 30.000,00 €

Arzthaftungsrecht

  Unfalltod der Freundin: 30.000 Euro Die Kfz-Haftpflichtversicherung eines Autofahrers hat sich mit außergerichtlichem Vergleich vom 05.07.2013 bereit erklärt, an meinen Mandanten einen Gesamterledigungsbetrag in Höhe von 30.000 Euro zu zahlen.

04.06.2013

Prostatakrebs: 25.000,00 €

Arzthaftungsrecht

Prostatakrebs übersehen: 25.000 Euro Mit gerichtlichem Vergleich vom 13.05.2013 hat sich ein Urologe verpflichtet, an meinen Mandanten 25.000 Euro zur Abgeltung sämtlicher materieller und immaterieller Schäden aus der Behandlung in den Jahren 2006 und 2007 zu zahlen.

22.07.2013

Nicht genehmigter OP-Zugang: 2.000,00 €

Arzthaftungsrecht

Aufklärungsfehler: 2.000 Euro Mit gerichtlichem Vergleich vom 01.03.2013 hat sich ein Krankenhaus verpflichtet, an meinen Mandanten 2.000 Euro und eine 2,0-Geschäftsgebühr für die außergerichtlichen Rechtsanwaltsgebühren aus dem Erledigungswert von 2.000 Euro zu zahlen. Dies zur Abgeltung sämtlicher Ansprüche.

11.07.2013

Nervverletzung übersehen: 65.000,00 €

Arzthaftungsrecht

Unbehandelte Nervenlaesion: 65.000 Euro Die Haftpflichtversicherung eines Krankenhauses hat sich am 02.04.2013 mit außergerichtlichem Vergleich verpflichtet, an meinen Mandanten eine Gesamtabfindung von 65.000 Euro zu zahlen. Dieses zur Abgeltung sämtlicher materieller und immaterieller Schadensersatzansprüche. Der am 19.03.1961 geborene Drahtzieher schnitt sich am 26.12.2010 bei Küchenarbeiten mit dem Messer in die Finger der rechten Hand D4 und D5 (kleiner Finger und Ringfinger).

11.07.2013

Keine Befangenheit des Richters bei Vorbefassung

Arzthaftungsrecht

Keine Befangenheit des Richters bei Vorbefassung Ist ein Richter am Landgericht als Einzelrichter für die Bearbeitung eines Zivilprozesses tätig und hat zuvor in derselben Angelegenheit an der Strafverhandlung als Mitglied der Schwurgerichtskammer teilgenommen, begründet dies nicht die Besorgnis der Befangenheit. Das hat das Landgericht Hechingen mit Beschluss vom 26.06.2013 entschieden und das Befangenheitsgesuch der gegnerischen Rechtsanwälte zurückgewiesen.

12.08.2013

Harnleiter durchtrennt: 200.000,00 €

Arzthaftungsrecht

Harnleiter durchtrennt: 200.000 Euro Mit gerichtlichem Vergleich vom 26.07.2013 hat sich ein Herner Krankenhaus verpflichtet, an meine Mandantin ein Schmerzensgeld in Höhe von 200.000 Euro zu zahlen.

21.08.2013

Hallux Valgus-OP: 17.500,00 €

Arzthaftungsrecht

Hallux Valgus-OP: 17.500 Euro Mit Vergleich vom 04.07.2013 hat sich die Haftpflichtversicherung einer Orthopädischen Gemeinschaftspraxis verpflichtet, an unsere Mandantin zur Abgeltung sämtlicher Ansprüche einen Betrag in Höhe von 17.500 Euro und außergerichtliche Anwaltsgebühren zu zahlen.

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