28.02.2012
Aktuelles zur Aufklärung des Patienten
Arzthaftungsrecht
Die Aufklärung des Patienten
Kommt es nach ärztlicher Behandlung/Operation zu einem Schaden, richtet sich das Augenmerk hauptsächlich auf die Frage, ob der Arzt den Patienten fehlerhaft behandelt hat oder nicht. Der Behandler haftet aber auch, wenn er vor der Behandlung/dem Eingriff den Patienten nicht ordnungsgemäß über die Chancen und Risiken aufgeklärt hat. Nach ständiger Rechtsprechung erfüllt auch ein Eingriff, der völlig fehlerfrei durchgeführt worden ist, den Tatbestand der Körperverletzung gemäß §§ 223, 224 des Strafgesetzbuches (StGB).