Mit Vergleich vom 02.03.2020 hat sich eine Klinik verpflichtet, an meinen Mandanten 13.500 Euro zu zahlen. Das Krankenhaus hat zusätzlich erklärt, jeden weiteren materiellen/immateriellen Schaden aus der Behandlung mit einer Haftungsquote von 100 % zu erstatten.
Mit Vergleich vom 12.11.2019 hat sich eine Klinik verpflichtet, an meine Mandantin 4.500 Euro zu zahlen. Der 1963 geborenen Angestellten wurde wegen eines bösartigen Tumors des Eileiters die Gebärmutter entfernt. Die Histologie ergab, dass Gebärmutter, Lymphknoten und das große Netz anschließend frei von Tumorzellen waren.
Mit Vergleich vom 22.11.2019 hat sich die Haftpflichtversicherung eines niedergelassenen Hautarztes verpflichtet, an meinen Mandanten 4.000 Euro zu zahlen. Der 1944 geborene Rentner wurde beim Hautarzt wegen einer Aktinischen Geratose (Vorstufe eines Plattenepithel-Karzinoms) am rechten Ohr behandelt.
Mit Vergleich vom 21.10.2019 hat sich eine Schönheitsklinik verpflichtet, an meine Mandantin 6.000 Euro zu zahlen. Bei der 1965 geborenen Angestellten wurde bei einer Krebsvorsorgeuntersuchung in der linken Brust eine Raumforderung festgestellt.
Mit Vergleich vom 11.03.2020 haben sich eine Vertreiberin und eine Herstellerin einer Hüftendoprothese verpflichtet, an meine Mandantin 18.000 Euro zu zahlen. Die 1962 geborene Angestellte erhielt 2007 wegen einer Arthrose des rechten Hüftgelenkes eine Hüfttotalendoprothese.
Mit Vergleich vom 13.01.2020 hat sich ein Krankenhaus verpflichtet, an die Erben meines verstorbenen Mandanten ein Schmerzensgeld von 100.000 Euro zu zahlen.