Fehlerhafte Carpaltunnel-OP: 1.000 Euro
Das Landgericht Dortmund hat mit Urteil vom 18.09.2013 einen Chirurgen aus Dortmund verurteilt, an meine Mandantin ein Schmerzensgeld in Höhe von 1.000 Euro nebst Zinsen sowie die vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten (2,0-Geschäftsgebühr aus dem Wert von 1.000 Euro) zu zahlen.
Fehlerhafte Brückenversorgung: 2.000 Euro
Mit Vergleich vom 19.03.2014 hat sich ein Zahnarzt aus Unna verpflichtet, an meine Mandantin ein Schmerzensgeld in Höhe von 2.000 Euro zur Abgeltung sämtlicher Ansprüche zu zahlen.
Darmverletzung durch Blasen-Katheter: 5.000 Euro
Mit gerichtlichem Vergleich vom 31.07.2015 hat sich ein niedergelassener Urologe verpflichtet, an die Ehefrau meines am 25.01.2013 verstorbenen Mandanten 5.000 Euro sowie die außergerichtliche anwaltlichen Gebühren zu zahlen.
Grundlose Herz-OP: 19.000 Euro
Mit gerichtlichem Vergleich vom 30.06.2015 hat sich ein Dortmunder Krankenhaus verpflichtet, an meinen Mandanten 19.000 Euro und die vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten zu zahlen.
Dauerschmerz nach Hernien-OP: 9.500 Euro
Mit Vergleich vom 16.06.2015 hat sich ein Essener Krankenhaus verpflichtet, an meinen Mandanten 9.500 Euro sowie die außergerichtlichen Rechtsanwaltsgebühren (2,0-fache Gebühr nach dem Erledigungswert von 9.500 Euro) zu zahlen.
VKB-Plastik falsch gesetzt: 15.000 Euro
Mit gerichtlichem Vergleich vom 17.06.2015 hat sich ein niedergelassener Chirurg verpflichtet, an meine Mandantin 15.000 Euro sowie die außergerichtlichen Anwaltsgebühren (2,0-Geschäftsgebühr aus dem Erledigungswert von 15.000 Euro) zur Abgeltung sämtlicher Ansprüche zu zahlen.
HWS-Cage falsch eingesetzt: 25.000 Euro
Mit außergerichtlichem Vergleich vom 26.06.2015 hat sich die Haftpflichtversicherung eines Belegarztes verpflichtet, an meinen Mandanten 25.000 Euro sowie die außergerichtlichen Rechtsanwaltsgebühren (2,0-Geschäftsgebühr, 1,5-Vergleichsgebühr aus dem Erledigungswert) zu zahlen.
Lungenkrebs nicht erkannt: 130.000 Euro
Mit gerichtlichem Vergleich vom 26.06.2015 hat sich eine Klinik in Hagen verpflichtet, an den Ehemann der verstorbenen Mandantin und deren Tochter einen Gesamtbetrag in Höhe von 130.000 Euro netto zu zahlen (65.000 Euro Schmerzensgeld / 65.000 Euro Barunterhaltsschaden).
Infektion der Schulter: 7.500 Euro
Mit außergerichtlichem Vergleich vom 15.06.2015 hat sich ein niedergelassener Orthopäde verpflichtet, an meine Mandantin einen Abfindungsbetrag in Höhe von 7.500 Euro sowie die außergerichtlichen Anwaltsgebühren zu zahlen.
Sturz im KH: 4.000 Euro
Mit Vergleich vom 02.06.2015 hat sich ein Krankenhaus in Lünen verpflichtet, an meine Mandantin 4.000 Euro zur Abgeltung sämtlicher Ansprüche zu zahlen.