Nicht durchgeführtes MRSA-Screening: 35.000 Euro
Mit gerichtlichem Vergleich vom 07.10.2015 hat sich ein Dortmunder Krankenhaus verpflichtet, an meine Mandantin ein Schmerzensgeld in Höhe von 35.000 Euro und die außergerichtlichen Anwaltsgebühren zu zahlen.
Tod durch vergessene Drainagen: 15.000 Euro
Mit Vergleich vom 14.10.2015 hat sich ein Krankenhaus verpflichtet, an die Ehefrau des verstorbenen Patienten einen Gesamtabfindungsbetrag in Höhe von 15.000 Euro und die außergerichtlichen Anwaltskosten zu zahlen.
Herzinfarkt nicht erkannt: 150.000 Euro
Mit gerichtlichem Vergleich vom 03.08.2015 hat sich ein Siegener Krankenhaus verpflichtet, an meine Mandantin und deren Kinder wegen des Todes ihres Ehemannes einen Betrag von 150.000 Euro zur Abgeltung sämtlicher Ansprüche zu zahlen.
Katadolon-Vergiftung: 1.500 Euro
Mit Urteil vom 07.04.2015 hat das Landgericht Wuppertal ein Krankenhaus verurteilt, an meine Mandantin ein Schmerzensgeld in Höhe von 1.500 Euro sowie die außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten zu zahlen.
Hundebiss falsch behandelt: 117.605,25 Euro
Mit Vergleich vom 02.06.2017 hat sich ein Krankenhaus verpflichtet, an meine Mandantin 117.605,25 Euro zuzüglich der außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten (2,0-Geschäftsgebühr) zu zahlen.
Parodontose nicht behandelt: 2.000 Euro
Mit Vergleich vom 02.11.2016 hat sich ein Zahnarzt verpflichtet, an meine Mandantin 2.000 Euro sowie die außergerichtlichen Anwaltsgebühren zu übernehmen.
Schilddrüsenlappen nicht entfernt: 7.500 Euro
Mit außergerichtlichem Vergleich vom 12.06.2017 hat sich ein Krankenhaus verpflichtet, an meine Mandantin einen Gesamtbetrag von 7.500 Euro zur endgültigen Erledigung zu zahlen.
Keine Aufklärung über Thromboserisiko der Antibabypille: 1.500 Euro
Mit gerichtlichem Vergleich vom 15.02.2017 hat sich ein niedergelassener Gynäkologe verpflichtet, an meine Mandantin 1.500 Euro und die außergerichtlichen Rechtsanwaltsgebühren zu zahlen.
Verletzung Nervus peronaeus: 8.000 Euro
Mit Vergleich vom 04.05.2017 hat sich ein Krankenhaus verpflichtet, an meinen Mandanten 8.000 Euro sowie eine 2,0-Geschäftsgebühr für die außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten zu zahlen.
Fehlerhafte Zahnprothesen: 4.500 Euro
Mit Vergleich vom 13.05.2015 hat sich ein Zahnarzt verpflichtet, an meine Mandantin 4.500 Euro sowie die außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten (2,0-Geschäftsgebühr) zur Abgeltung sämtlicher Forderungen zu zahlen. Davon entfielen 2.200 Euro auf den materiellen Folgeschaden und 2.300 Euro auf das Schmerzensgeld.