Schließmuskel durchtrennt: 37.000 Euro
Mit gerichtlichem Vergleich vom 20.12.2016 hat sich ein Frauenarzt verpflichtet, an meine Mandantin 37.000 Euro sowie die außergerichtlichen Anwaltsgebühren (2,0-Geschäftsgebühr) zu zahlen.
Fehlerhafte Brust-OP: 20.000 Euro
Mit Vergleich vom 19.01.2017 hat sich ein Operateur verpflichtet, an meine Mandantin 20.000 Euro sowie die außergerichtlichen Gebühren (2,0-Geschäftsgebühr) zu zahlen.
Herzinfarkt nicht erkannt: 5.000 Euro
Mit Vergleich vom 17.08.2016 hat sich eine Kreisverwaltung verpflichtet, an meinen Mandanten für die Beerdigungskosten seiner Ehefrau einen Betrag von 5.000 Euro sowie die außergerichtlichen Anwaltskosten (2,0-Geschäftsgebühr) zu zahlen.
Infektion nach Implantation Herzschrittmacher: 5.000 Euro
Mit Vergleich vom 16.11.2016 hat sich ein Krankenhaus verpflichtet, an meinen Mandanten zur Abgeltung sämtlicher Ansprüche 5.000 Euro sowie die vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten (2,0-Geschäftsgebühr) aus dem Erledigungswert zu zahlen.
Zahn-Implantate falsch gesetzt: 4.000 Euro
Mit Vergleich vom 14.09.2016 hat sich ein Zahnarzt verpflichtet, an meine Mandantin 4.000 Euro sowie die außergerichtlichen Anwaltsgebühren (2,0-Geschäftsgebühr) zu zahlen.
Zu später Wechsel Knie-TEP: 10.000 Euro
Mit gerichtlichem Vergleich vom 21.09.2016 hat sich ein Krankenhaus verpflichtet, an meine Mandantin 10.000 Euro sowie die außergerichtlichen Gebühren (2,0-Geschäftsgebühr aus dem Erledigungswert zzgl. Auslagenpauschale und MWSt.) zu zahlen.
Amputation rechtes Bein: 45.000 Euro
Mit Urteil vom 11.08.2016 hat das Landgericht Duisburg ein Krankenhaus in Oberhausen verurteilt, an den Sohn der mittlerweile verstorbenen Mandantin ein Schmerzensgeld in Höhe von 45.000 Euro zu zahlen.
Fingerinfektion zu spät behandelt: 10.000 Euro
Mit gerichtlichem Vergleich vom 29.08.2016 hat sich ein Krankenhaus verpflichtet, an meine Mandantin zur Abfindung sämtlicher Ansprüche einen Betrag in Höhe von 10.000 Euro sowie die außergerichtlichen Anwaltsgebühren zu zahlen.
Fehlerhafte Heparinpause: 7.000 Euro
Mit außergerichtlichem Vergleich vom 12.08.2016 hat sich die Haftpflichtversicherung eines Krankenhauses verpflichtet, an meine Mandantin 7.000 Euro zur endgültigen Abfindung ihrer Ansprüche zu zahlen.
Fehlerhafte Zahnkronen: 7.000 Euro
Mit Vergleich vom 09.06.2016 hat sich ein Zahnarzt verpflichtet, zur Vermeidung eines selbständigen Beweisverfahrens, an meine Mandantin einen Betrag in Höhe von 7.000 Euro und die außergerichtlichen Anwaltsgebühren (2,0-Geschäftsgebühr zuzüglich Auslagen und 19 % Umsatzsteuer) zu zahlen.