Falsch eingebaute Knieprothese: 20.000 Euro
Mit Urteil vom 02.10.2014 hat das Landgericht Hamburg eine Hamburger Klinik verurteilt, an meine Mandantin ein Schmerzensgeld in Höhe von 20.000 Euro plus Zinsen zu zahlen. Ebenso ist das Krankenhaus verpflichtet worden, der Mandantin sämtliche Zukunftsschäden auszugleichen.
Chefarzt muss selbst operieren
Verpflichtet ein Patient für eine Operation den Chefarzt persönlich gegen zusätzliches Honorar, muss dieser auch persönlich die Operation durchführen. Die Einwilligungsaufklärung vor der OP ist auf die Durchführung des Eingriffes durch den Chefarzt persönlich beschränkt.
Schließmuskel durchtrennt: 60.000 Euro
Mit gerichtlichem Vergleich vom 30.06.2014 hat sich ein Wuppertaler Chirurg verpflichtet, an meine Mandantin einen Gesamtabfindungsbetrag in Höhe von 60.000 Euro plus Zinsen sowie die außergerichtlichen Anwaltskosten zu zahlen.
Nervenschaden durch Implantat: 6.500 Euro
Mit Urteil vom 20.02.2014 hat das Landgericht Münster einen Zahnarzt aus Lengerich verpflichtet, an den Mandanten ein Schmerzensgeld in Höhe von 6.500 Euro sowie weitere immaterielle und materielle Schäden aus der Implantatsbehandlung vom 03.09.2010 zu ersetzen. Ebenso wurde der beklagte Zahnarzt verurteilt, die außergerichtlichen Rechtsanwaltsgebühren zu zahlen.
Fehlerhafte Implantatsversorgung: 7.000 Euro
Das Landgericht Dortmund hat einen Zahnarzt verurteilt, an meine Mandantin ein Schmerzensgeld in Höhe von 7.000 € zu zahlen. Die am 27.04.1952 geborene Mandantin ließ sich beim Beklagten nach Entfernung sämtlicher Zähne im Oberkiefer acht Implantate einsetzen, nämlich vier auf der linken und vier auf der rechten Oberkieferseite.
Zu früh eingesetzter Zahnersatz: 6.000 Euro
Setzt ein Zahnarzt der Patientin zu früh den provisorischen Zahnersatz ein, obwohl die Therapie mit einer Protrusionsschiene noch nicht abgeschlossen ist, handelt er grob fehlerhaft. Der Zahnarzt hatte die 37jährige Klägerin aus Bad Iburg wegen einer Fehlstellung des Unterkiefers mit einer Protrusionsschiene versorgt und gliederte drei Monate später die Interimsbrücke ein.
Unvollständige Hysterektomie: 6.000 Euro
Mit Vergleich vom 23.04.2014 hat sich die Haftpflichtversicherung eines Dortmunder Krankenhauses verpflichtet, an meine Mandantin einen Abfindungsbetrag in Höhe von 6.000,00 € sowie die außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten aus dem Erledigungswert von 6.000,00 € (2,0-Geschäftsgebühr und 1,5-Vergleichsgebühr) zu zahlen.
Kompresse vergessen: 6.500 Euro
Die Berufshaftpflichtversicherung eines Dortmunder Facharztes für Chirurgie hat mit Abfindungserklärung vom 19.05.2014 an meinen Mandanten einen Gesamtabfindungsbetrag in Höhe von 6.500,00 € gezahlt.
Fehlerhafte postoperative Überwachung: 7.000 Euro
Mit Abfindungsvergleich vom 15.05.2014 hat sich die Haftpflichtversicherung eines Krankenhauses in Castrop-Rauxel verpflichtet, an meine Mandantin einen Gesamtbetrag von 7.000,00 € zuzüglich einer 2,0-Geschäftsgebühr und einer 1,5-Vergleichsgebühr aus dem Gesamterledigungswert zu zahlen.
Fehlerhafte Hüft-OP: 8.500 Euro
Ein Krankenhaus in Püttlingen hat sich mit Vergleich vom 03.01.2014 verpflichtet, an meine Mandantin einen Betrag in Höhe von 8.500,00 € zur Abgeltung sämtlicher materieller und immaterieller Ansprüche zu zahlen.