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15.12.2020

Chefarzt kommt nicht zur OP: 7.000 Euro

Arzthaftungsrecht

Mit Urteil vom 06.11.2020 ist ein Universitätsklinikum verurteilt worden, an meinen Mandanten ein Schmerzensgeld in Höhe von 7.000 Euro zu zahlen. Die Klinik muss auch meine anwaltlichen Gebühren bezahlen. Der 1967 geborene Selbständige war privat versichert.

12.01.2021

Fehlerhafte Bauchdeckenstraffung: 35.000 Euro

Arzthaftungsrecht

Mit Vergleich vom 16.12.2020 hat sich ein Krankenhaus verpflichtet, an meine Mandantin 35.000 Euro und meine außergerichtlichen Anwaltsgebühren zu zahlen. Die 1964 geborene Angestellte hatte ihr Gewicht von 130 kg auf 75 kg reduziert. Danach litt sie unter einer überhängenden Fettschürze am Bauch.

20.01.2021

Tupfer bei Gebärmutterspiegelung vergessen: 4.000 Euro

Arzthaftungsrecht

Mit Vergleich vom 07.01.2021 hat sich ein Krankenhaus verpflichtet, an meine Mandantin 4.000 Euro Schmerzensgeld und meine außergerichtlichen Gebühren zu zahlen. Bei der 1990 geborenen Angestellten wurde der Verdacht auf eine Dermoidzyste gestellt (Zyste am Eierstock).

29.06.2021

Mangelhafte Oberschenkelprothese: 6.750 Euro

Arzthaftungsrecht

Mit Vergleich vom 09.04.2021 hat sich ein Sanitätshaus verpflichtet, an meinen Mandanten 6.750 Euro und meine außergerichtlichen Gebühren zu zahlen. Nach einer Oberschenkelamputation links versorgte das Sanitätshaus den 1949 geborenen Rentner mit einer Oberschenkelprothese mit Kenevo-Kniegelenk (Mikroprozessor-gesteuerte Prothese). Bereits nach einem Tag stellte der Mandant fest, dass der Schaft anatomisch nicht passend geformt war.

15.07.2021

Tod nach Hernien-OP: 49.000 Euro

Arzthaftungsrecht

Mit Vergleich vom 01.07.2021 hat sich ein Krankenhaus verpflichtet, an meine Mandantin 44.000 Euro und meine außergerichtlichen Anwaltskosten zu tragen. Der 1939 geborene Ehemann der Mandantin wurde an einer Rezidivleistenhernie links und einer erstmaligen Leistenhernie rechts operiert. Die Ärzte führten eine laparoskopische transabdominelle präperitoneale Netzimplantation links durch (TAPP).

07.12.2021

Prostata-Karzinom übersehen: 90.000 Euro

Arzthaftungsrecht

Mit Urteil vom 19.08.2021 hat das Landgericht Münster einen Radiologen verurteilt, an meinen Mandanten ein Schmerzensgeld in Höhe von 90.000 Euro zu zahlen. Der Arzt wurde verpflichtet, alle weiteren materiellen und nicht vorhersehbaren immateriellen Schäden aus der fehlerhaften Radiologiebefundung zu ersetzen.

17.12.2021

Entzündung Gallenblase zu spät erkannt: 20.000 Euro

Arzthaftungsrecht

Mit Vergleich vom 27.10.2021 hat sich ein Krankenhaus verpflichtet, an meinen Mandanten ein Schmerzensgeld in Höhe von 20.000 Euro und meine außergerichtlichen Gebühren zu zahlen.

02.03.2022

Kompartmentsyndrom nach Sectio: 75.001,35 Euro

Arzthaftungsrecht

Mit Urteil vom 06.01.2022 hat das Landgericht Arnsberg einen Chefarzt und ein Krankenhaus verpflichtet, an meine Mandantin ein Schmerzensgeld in Höhe von 25.000 Euro sowie Haushaltsführungsschaden in Höhe von 50.001,35 Euro zu zahlen. Das Krankenhaus wurde verpflichtet, der Mandantin alle gegenwärtigen und künftigen materiellen Schäden aus der fehlerhaften Behandlung zu ersetzen. Das Krankenhaus musste auch meine anwaltlichen Gebühren bezahlen.

25.03.2022

Tod nach Herzinfarkt: 17.893,54 Euro

Arzthaftungsrecht

Mit Vergleich vom 22.03.2022 hat sich die Haftpflichtversicherung eines Krankenhauses verpflichtet, an meine Mandantin einen Betrag in Höhe von 17.893,54 Euro und meine außergerichtlichen Gebühren zu zahlen. Der 1956 geborene Vater der Mandantin litt unter starken Schmerzen im gesamten Rückenbereich, Schwindel und Übelkeit. Das Blutdruckgerät zeigte erhöhten Blutdruck an. Er bat den Ehemann seiner Tochter, ihn ins Krankenhaus zu fahren, weil ein beklemmendes Gefühl im Brustbereich hinzukam.

01.04.2022

Nervschädigung durch zu langes Zahnimplantat: 8.000 Euro

Arzthaftungsrecht

Mit Urteil vom 17.02.2022 hat das Landgericht Wiesbaden eine Zahnärztin verurteilt, an meine Mandantin ein Schmerzensgeld in Höhe von 8.000 Euro zu zahlen. Die Zahnärztin wurde verpflichtet, zusätzlich alle gegenwärtigen und künftigen materiellen sowie nicht vorhersehbaren immateriellen Schäden aus der fehlerhaften Behandlung zu ersetzen. Die Beklagte hat auch meine außergerichtlichen Gebühren zu zahlen.

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