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4 Rippen angebrochen: 1.800,00 €

27.11.2013

Bei einer im August 2011 durchgeführten Ganzkörperszintigraphie zeigte sich ein Verdacht auf eine Fraktur der 4. - 6. Rippe links sowie der 6. Rippe rechts. Der Mandant hatte dem Arzt vorgeworfen, ihn vor der chirotherapeutischen Behandlung nicht über die Risiken aufgeklärt zu haben. Er habe iihn nsbesondere nicht nach einer bestehenden Osteoporose gefragt.

Amtsgericht Duisburg-Hamborn, Beschluss vom 05.11.2013, AZ: 7 C 483/12

Christian Koch, Fachanwalt für Medizinrecht

 
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