Tupfer im Bauch vergessen: 8.500 Euro
Das unbemerkte Zurücklassen eines Fremdkörpers im Operationsgebiet ist dem voll beherrschbaren Bereich des Arztes bzw. der Klinik zuzuordnen mit der Folge, dass der Krankenhausträger bzw. die Ärzte die Darlegungs- und Beweislast für die Gewähr einwandfreier Voraussetzungen für eine sachgemäße und gefahrlose Behandlung tragen. Bleibt trotz eines Zählprotokolls, wonach sämtliches Verbrauchsmaterial nach dem Eingriff vollständig vorhanden war, ein OP-Tuch im Bauch der Patientin zurück, haftet der Arzt für die daraus entstehenden Folgen.
Hautkrebs grob fehlerhaft nicht operiert: 15.000 Euro
Das OLG Hamm hat einen Hautarzt aus Bielefeld verurteilt, an einen damals 73 Jahre alten Patienten 15.000,00 € Schmerzensgeld zu zahlen. Er hatte beim Kläger ein Basalzellkarzinom an der rechten Wange diagnostiziert und den Hautkrebs mit einer photodynamischen Therapie und nicht chirurgisch behandelt. Ebenso klärte er den Patienten nicht ordnungsgemäß über die echte Alternative der chirurgischen Behandlungsmethode auf.
Fehlerhafte Hautverpflanzung: 8.000 Euro
Mit Urteil vom 16.04.2014 hat das Landgericht Tübingen ein Krankenhaus in Tübingen verurteilt, an den am 30.10.2007 geborenen Sohn meiner Mandanten ein Schmerzensgeld in Höhe von 8.000 Euro und eine 2,0-Geschäftsgebühr für die außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten zu zahlen.
Nicht erkannte Meningo-Encephalitis: 20.000 Euro
Mit Vergleich vom 26.02.2014 hat sich ein Weseler Krankenhaus verpflichtet, an die Eltern meiner verstorbenen Mandantin für Schmerzensgeld und Beerdigungskosten 20.000 Euro zu zahlen.
Intraartikuläre Synoviorthese: 6.000 Euro
Mit Vergleich vom 10.04.2014 hat sich ein Krankenhaus aus Sendenhorst verpflichtet, an meine Mandantin 6.000 Euro zur Abgeltung sämtlicher Ansprüche zu zahlen.
Fehlerhafte Carpaltunnel-OP: 1.000 Euro
Das Landgericht Dortmund hat mit Urteil vom 18.09.2013 einen Chirurgen aus Dortmund verurteilt, an meine Mandantin ein Schmerzensgeld in Höhe von 1.000 Euro nebst Zinsen sowie die vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten (2,0-Geschäftsgebühr aus dem Wert von 1.000 Euro) zu zahlen.
Fehlerhafte Brückenversorgung: 2.000 Euro
Mit Vergleich vom 19.03.2014 hat sich ein Zahnarzt aus Unna verpflichtet, an meine Mandantin ein Schmerzensgeld in Höhe von 2.000 Euro zur Abgeltung sämtlicher Ansprüche zu zahlen.
Fehlerhafte Schweißdrüsenentfernung: 20.000 Euro
Mit Vergleich vom 04.04.2014 hat sich eine Dortmunder Schönheitsklinik verpflichtet, an meine Mandantin einen Gesamtbetrag in Höhe von 20.000 Euro und eine 2,0-Geschäftsgebühr für die außergerichtlichen Anwaltskosten zu zahlen.
Gesäß bei OP verbrannt: 7.500 Euro
Mit Vergleich vom 17.03.2014 hat sich ein Krankenhaus in Niedersachsen verpflichtet, an meinen Mandanten ein Schmerzensgeld in Höhe von 7.500 Euro zu zahlen.
Meniskusschaden übersehen: 7.500 Euro
Mit außergerichtlichem Vergleich vom 24.02.2014 hat sich die Haftpflichtversicherung eines Unfallchirurgen verpflichtet, an meine Mandantin 7.500 Euro sowie die außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten zu zahlen. Die am 16.08.1967 geborene Mandantin wurde am 30.03.2010 ambulant am rechten Knie unter der Diagnose "Meniskusschaden rechts" operiert.