Zu spät auf Abszess reagiert: 29.600 Euro
Am 17.06.2019 hat ein Krankenhaus an die von mir vertretenen Erben eines verstorbenen Patienten ein Schmerzensgeld in Höhe von 25.000 Euro sowie rund 4.600 Euro Beerdigungskosten bezahlt.
Kompartmentsyndrom nach Kiefer-OP: 7.500 Euro
Mit Vergleich vom 31.01.2019 hat sich ein Krankenhaus verpflichtet, an meinen Mandanten 7.500 Euro und die außergerichtlichen Anwaltsgebühren (2,0-Geschäftsgebühr) zu zahlen.
Brustwarze nach OP abgestorben: 9.000 Euro
Mit Vergleich vom 27.03.2019 hat sich eine Hautklinik verpflichtet, an meinen Mandanten 9.000 Euro und die außergerichtlichen Anwaltsgebühren (2,0-Geschäftsgebühr) zu zahlen.
Oxford-Prothese falsch eingebaut: 50.000 Euro
Mit Urteil vom 03.09.2019 hat das Landgericht Münster ein Krankenhaus verpflichtet, an meine Mandantin ein Schmerzensgeld von 50.000 Euro zu zahlen. Die Klinik muss auch alle weiteren materiellen Schäden aus der fehlerhaften Behandlung ersetzen und meine außergerichtlichen Gebühren zahlen.
Gesäß bei Blasenspiegelung verbrannt: 3.000 Euro
Mit Vergleich vom 20.02.2018 hat sich ein Krankenhaus verpflichtet, an meinen Mandanten 3.000 Euro und die außergerichtlichen Anwaltsgebühren (2,0-Geschäftsgebühr und 1,5-Vergleichsgebühr) zu zahlen.
Beinamputation nach OP: 250.000 Euro
Mit Vergleich vom 31.07.2019 hat sich ein Chirurg verpflichtet, an meinen Mandanten 250.000 Euro und die außergerichtlichen Gebühren (2,5-Geschäftsgebühr + 1,5-Vergleichsgebühr) zu zahlen.
Falsche Linse ins Auge gesetzt: 4.000 Euro
Mit Vergleich vom 23.05.2019 hat sich eine Augenärztin verpflichtet, an meine Mandantin 4.000 Euro und die außergerichtlichen Anwaltsgebühren (2,0-Geschäftsgebühr) zu zahlen. Sie verzichtete ebenfalls auf die Rechnung für die richtige Linse.