Fräse in Kieferhöhle verloren: 4.000 Euro
Mit Vergleich vom 31.07.2018 hat sich ein Zahnarzt verpflichtet, an meinen Mandanten 4.000 Euro sowie die außergerichtlichen Anwaltsgebühren (2,0-Geschäftsgebühr) zu zahlen.
Verbrennung durch Wärmedecke nach OP: 4.000 Euro
Mit Vergleich vom 12.12.2018 hat sich ein Krankenhaus verpflichtet, an meine Mandantin 4.000 Euro und die anwaltlichen Gebühren zu zahlen.
Platte im Fuß belassen: 7.500 Euro
Mit Vergleich vom 20.12.2018 hat sich ein niedergelassener Chirurg verpflichtet, an meine Mandantin 7.500 Euro zu zahlen.
Achillessehnen-Riss nicht operiert: 8.000 Euro
Mit Vergleich vom 12.03.2018 hat sich ein Krankenhaus verpflichtet, an den Ehemann (Erbe) meiner vor dem Prozess verstorbenen Mandantin 8.000 Euro und die außergerichtlichen Anwaltsgebühren (2,0-Geschäftsgebühr) zu zahlen.
Gallengang bei ERCP verletzt: 80.000 Euro
Mit Vergleich vom 13.02.2019 hat sich ein Krankenhaus verpflichtet, an meine Mandantin 80.000 Euro zur Abgeltung sämtlicher Ansprüche zu zahlen.
Gallengang fehlerhaft durchtrennt: 60.000 Euro
Mit Vergleich vom 26.02.2019 hat sich ein Krankenhaus verpflichtet, an meine Mandantin 60.000 Euro sowie die außergerichtlichen Anwaltsgebühren (2,0-Geschäftsgebühr) zu zahlen.
Daumenkuppe bei OP abgeschnitten: 6.500 Euro
Mit Vergleich vom 01.10.2018 hat sich ein Krankenhaus verpflichtet, an meinen Mandanten zur endgültigen Erledigung der Angelegenheit 6.500 Euro und die außergerichtlichen Anwaltsgebühren (2,0-Geschäftsgebühr) zu zahlen.
Gesäß bei Herz-OP verbrannt: 3.500 Euro
Mit Vergleich vom 30.11.2018 hat sich ein Herzzentrum verpflichtet, an die Ehefrau des verstorbenen Patienten 3.500 Euro und die außergerichtlichen Anwaltsgebühren zu zahlen.
Grober Arztfehler nach Geburt: 500.000 Euro
Mit Urteil vom 31.10.2018 hat das Oberlandesgericht Köln eine Kinderärztin verurteilt, an meinen Mandanten 500.000 Euro Schmerzensgeld und Zinsen in Höhe von 304.534 € zu zahlen. Die Ärztin wurde auch verurteilt, sämtliche weitere materielle Schäden aufgrund der schweren Behinderung des Mandanten für Vergangenheit und Zukunft zu übernehmen.
Knie-TEP falsch eingebaut: 52.490,60 Euro
Mit Vergleich vom 06.06.2018 hat sich die Haftpflichtversicherung eines Chirurgen verpflichtet, an meine Mandantin 52.490,60 Euro zuzüglich einer 3,5-fachen Anwaltsgebühr aus diesem Erledigungsbetrag zu zahlen.