Heparingabe unterlassen: 3.500 Euro
Mit gerichtlichem Vergleich vom 15.12.2014 hat sich ein Krankenhaus in Lünen verpflichtet, an meine Mandantin 3.500 Euro zu zahlen. Die Mandantin machte als Witwe ihres am 15.09.2010 im Hause der Beklagten verstorbenen Ehemannes Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche wegen einer fehlerhaften ärztlichen Behandlung geltend. Ihr Ehemann war im September 2010 mit dem Rettungswagen in das Krankenhaus unter dem Verdacht eines Apoplexes rechts eingeliefert worden. Er war nicht orientiert, redete verwaschen, Augen wurden nur auf Aufforderung geöffnet. Nachdem eine frische neurologische Ursache ausgeschlossen wurde, erfolgte noch am selben Tag eine diagnostische Laparoskopie mit offener Cholezystektomie.
Abszess nach Störfeldbehandlung: 2.500 Euro
Mit gerichtlichem Vergleich vom 30.10.2014 hat sich ein niedergelassener Facharzt für Allgemeinmedizin verpflichtet, an meine Mandantin einen Betrag in Höhe von 2.500 Euro und die außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten nach einem Streitwert von 2.500 Euro (2,0-Geschäftsgebühr zzgl. Auslagen und Mehrwertsteuer) zu zahlen.
Spritzenabszess: 2.500 Euro
Mit gerichtlichem Vergleich vom 08.09.2014 hat sich ein Orthopäde verpflichtet, an meine Mandantin einen Abfindungsbetrag in Höhe von 2.500 Euro zu zahlen.
Abgerissener Plexuskatheter: 200.000 Euro
Mit gerichtlichem Vergleich vom 16.10.2014 hat sich ein Krankenhaus verpflichtet, an meine Mandantin einen Gesamtabfindungsbetrag in Höhe von 200.000 Euro sowie die außergerichtlichen Anwaltsgebühren zu zahlen.
Nicht indizierte Pridie-Bohrung: 6.000 Euro
Mit gerichtlichem Vergleich vom 22.10.2014 hat sich ein Dortmunder Orthopäde verpflichtet, an meine Mandantin einen Gesamtbetrag in Höhe von 6.000 Euro sowie die vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe einer 2-fachen Gebühr zuzüglich Auslagenpauschale und Mehrwertsteuer nach einem Streitwert von 6.000 Euro zu zahlen.
CRPS falsch behandelt: 15.000 Euro
Mit gerichtlichem Vergleich vom 28.10.2014 hat sich ein Chirurg aus Paderborn verpflichtet, an meine Mandantin einen Betrag in Höhe von 15.000 Euro sowie außergerichtliche Anwaltskosten (2,0-Geschäftsgebühr) aus dem Erledigungswert von 15.000 Euro zu zahlen.
Falsch eingebaute Knieprothese: 20.000 Euro
Mit Urteil vom 02.10.2014 hat das Landgericht Hamburg eine Hamburger Klinik verurteilt, an meine Mandantin ein Schmerzensgeld in Höhe von 20.000 Euro plus Zinsen zu zahlen. Ebenso ist das Krankenhaus verpflichtet worden, der Mandantin sämtliche Zukunftsschäden auszugleichen.
Chefarzt muss selbst operieren
Verpflichtet ein Patient für eine Operation den Chefarzt persönlich gegen zusätzliches Honorar, muss dieser auch persönlich die Operation durchführen. Die Einwilligungsaufklärung vor der OP ist auf die Durchführung des Eingriffes durch den Chefarzt persönlich beschränkt.
Schließmuskel durchtrennt: 60.000 Euro
Mit gerichtlichem Vergleich vom 30.06.2014 hat sich ein Wuppertaler Chirurg verpflichtet, an meine Mandantin einen Gesamtabfindungsbetrag in Höhe von 60.000 Euro plus Zinsen sowie die außergerichtlichen Anwaltskosten zu zahlen.
Nervenschaden durch Implantat: 6.500 Euro
Mit Urteil vom 20.02.2014 hat das Landgericht Münster einen Zahnarzt aus Lengerich verpflichtet, an den Mandanten ein Schmerzensgeld in Höhe von 6.500 Euro sowie weitere immaterielle und materielle Schäden aus der Implantatsbehandlung vom 03.09.2010 zu ersetzen. Ebenso wurde der beklagte Zahnarzt verurteilt, die außergerichtlichen Rechtsanwaltsgebühren zu zahlen.