Unbehandelte Nervenlaesion: 65.000 Euro
Die Haftpflichtversicherung eines Krankenhauses hat sich am 02.04.2013 mit außergerichtlichem Vergleich verpflichtet, an meinen Mandanten eine Gesamtabfindung von 65.000 Euro zu zahlen. Dieses zur Abgeltung sämtlicher materieller und immaterieller Schadensersatzansprüche. Der am 19.03.1961 geborene Drahtzieher schnitt sich am 26.12.2010 bei Küchenarbeiten mit dem Messer in die Finger der rechten Hand D4 und D5 (kleiner Finger und Ringfinger).
Keine Befangenheit des Richters bei Vorbefassung
Ist ein Richter am Landgericht als Einzelrichter für die Bearbeitung eines Zivilprozesses tätig und hat zuvor in derselben Angelegenheit an der Strafverhandlung als Mitglied der Schwurgerichtskammer teilgenommen, begründet dies nicht die Besorgnis der Befangenheit. Das hat das Landgericht Hechingen mit Beschluss vom 26.06.2013 entschieden und das Befangenheitsgesuch der gegnerischen Rechtsanwälte zurückgewiesen.
Falsche Zahn-Implantate: 5.204,36 Euro
Mit Urteil vom 08.05.2013 hat das Landgericht Essen eine Zahnärztin verurteilt, an meine Mandantin ein Schmerzensgeld von 3.000 Euro und einen materielle Schäden in Höhe von 2.204,36 Euro zu zahlen. Es hat es die Zahnärztin verpflichtet, der Mandantin alle gegenwärtigen und zukünftigen materiellen und nicht vorhersehbaren immateriellen Schäden aus der fehlerhaften zahnärztlichen Behandlung von September 2003 bis August 2008 zu ersetzen.
Tod nach Kortison: 19.900,39 Euro
Mit außergerichtlichem Vergleich vom 19.05.2013 hat sich die Haftpflichtversicherung eines Krankenhauses verpflichtet, an meine Mandantin einen Betrag in Höhe von 19.900,39 Euro zu zahlen.
Prostatakrebs übersehen: 25.000 Euro
Mit gerichtlichem Vergleich vom 13.05.2013 hat sich ein Urologe verpflichtet, an meinen Mandanten 25.000 Euro zur Abgeltung sämtlicher materieller und immaterieller Schäden aus der Behandlung in den Jahren 2006 und 2007 zu zahlen.
Falsche Implantate: 8.000 Euro
Mit gerichtlichem Vergleich vom 21.03.2013 hat sich eine Zahnärztin verpflichtet, einen Gesamtabfindungsbetrag von 8.000 Euro an meinen Mandanten zu zahlen. Der Sachverständige bestätigte, dass der Zahnersatz im Ober- und Unterkiefer nicht dem zahnmedizinischen Standard entsprochen habe
Falsches Beschleifen der Zähne: 4.500 Euro
Mit gerichtlichem Vergleich vom 16.04.2013 hat sich ein Zahnarzt verpflichtet, an meinen Mandanten eine Gesamtabfindung von 4.500 Euro und die außergerichtlichen Anwaltskosten in Höhe einer 2,0 Geschäfts-Gebühr zur Abgeltung sämtlicher Ansprüche aus der zahnprothetischen Behandlung zu zahlen.
Geburtsschaden: Keine Nachforschungspflicht der Eltern
Kommt es bei der Geburt zu einer Sauerstoffunterversorgung, die zu einem gesundheitlichen Schaden des Kindes führt, reicht das nicht aus, um Kenntnis von einem Behandlungsfehler zu haben.
Gesäß bei OP verbrannt: 5.000 Euro
Mit gerichtlichem Vergleich vom 06.12.2012 hat sich ein Krankenhaus in Niedersachsen verpflichtet, an meine Mandantin ein Schmerzensgeld in Höhe von 5.000 Euro zu zahlen. Der Hobby-Reiterin war am 08.11.2011 nach einem Reitunfall ein Marknagel in Vollnarkose aus dem rechten Oberschenkel entfernt worden.
Herausgabe Behandlungsunterlagen: Arzt muss zahlen
Das Amtsgericht Dortmund hat mit Urteil vom 02.08.2012 entschieden, dass eine Patientin gegen ihren Arzt einen Anspruch auf Erstattung der vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten besitzt, wenn dieser trotz schriftlicher außergerichtlicher Aufforderung ihre Behandlungsunterlagen nicht in Kopie gegen Kostenerstattung herausgibt.