Laesion Nervus accessorius: 35.000 Euro
Die Haftpflichtversicherung eines Arztes für Allgemeinmedizin hat an meinen Mandanten mit außergerichtlichem Vergleich vom 25.06.2013 einen Betrag in Höhe von 35.000 Euro gezahlt. Der Allgemeinarzt hatte dem Mandanten am 20.07.2010 einen Grützbeutel (Atherom) am Halsansatz rechts in lokaler Betäubung entfernt.
Hallux Valgus-OP: 17.500 Euro
Mit Vergleich vom 04.07.2013 hat sich die Haftpflichtversicherung einer Orthopädischen Gemeinschaftspraxis verpflichtet, an unsere Mandantin zur Abgeltung sämtlicher Ansprüche einen Betrag in Höhe von 17.500 Euro und außergerichtliche Anwaltsgebühren zu zahlen.
Harnleiter durchtrennt: 200.000 Euro
Mit gerichtlichem Vergleich vom 26.07.2013 hat sich ein Herner Krankenhaus verpflichtet, an meine Mandantin ein Schmerzensgeld in Höhe von 200.000 Euro zu zahlen.
Aufklärungsfehler: 2.000 Euro
Mit gerichtlichem Vergleich vom 01.03.2013 hat sich ein Krankenhaus verpflichtet, an meinen Mandanten 2.000 Euro und eine 2,0-Geschäftsgebühr für die außergerichtlichen Rechtsanwaltsgebühren aus dem Erledigungswert von 2.000 Euro zu zahlen. Dies zur Abgeltung sämtlicher Ansprüche.
Unbehandelte Nervenlaesion: 65.000 Euro
Die Haftpflichtversicherung eines Krankenhauses hat sich am 02.04.2013 mit außergerichtlichem Vergleich verpflichtet, an meinen Mandanten eine Gesamtabfindung von 65.000 Euro zu zahlen. Dieses zur Abgeltung sämtlicher materieller und immaterieller Schadensersatzansprüche. Der am 19.03.1961 geborene Drahtzieher schnitt sich am 26.12.2010 bei Küchenarbeiten mit dem Messer in die Finger der rechten Hand D4 und D5 (kleiner Finger und Ringfinger).
Keine Befangenheit des Richters bei Vorbefassung
Ist ein Richter am Landgericht als Einzelrichter für die Bearbeitung eines Zivilprozesses tätig und hat zuvor in derselben Angelegenheit an der Strafverhandlung als Mitglied der Schwurgerichtskammer teilgenommen, begründet dies nicht die Besorgnis der Befangenheit. Das hat das Landgericht Hechingen mit Beschluss vom 26.06.2013 entschieden und das Befangenheitsgesuch der gegnerischen Rechtsanwälte zurückgewiesen.
Falsche Zahn-Implantate: 5.204,36 Euro
Mit Urteil vom 08.05.2013 hat das Landgericht Essen eine Zahnärztin verurteilt, an meine Mandantin ein Schmerzensgeld von 3.000 Euro und einen materielle Schäden in Höhe von 2.204,36 Euro zu zahlen. Es hat es die Zahnärztin verpflichtet, der Mandantin alle gegenwärtigen und zukünftigen materiellen und nicht vorhersehbaren immateriellen Schäden aus der fehlerhaften zahnärztlichen Behandlung von September 2003 bis August 2008 zu ersetzen.
Tod nach Kortison: 19.900,39 Euro
Mit außergerichtlichem Vergleich vom 19.05.2013 hat sich die Haftpflichtversicherung eines Krankenhauses verpflichtet, an meine Mandantin einen Betrag in Höhe von 19.900,39 Euro zu zahlen.
Prostatakrebs übersehen: 25.000 Euro
Mit gerichtlichem Vergleich vom 13.05.2013 hat sich ein Urologe verpflichtet, an meinen Mandanten 25.000 Euro zur Abgeltung sämtlicher materieller und immaterieller Schäden aus der Behandlung in den Jahren 2006 und 2007 zu zahlen.
Falsche Implantate: 8.000 Euro
Mit gerichtlichem Vergleich vom 21.03.2013 hat sich eine Zahnärztin verpflichtet, einen Gesamtabfindungsbetrag von 8.000 Euro an meinen Mandanten zu zahlen. Der Sachverständige bestätigte, dass der Zahnersatz im Ober- und Unterkiefer nicht dem zahnmedizinischen Standard entsprochen habe