Mit Vergleich vom 22.11.2019 hat sich die Haftpflichtversicherung eines niedergelassenen Hautarztes verpflichtet, an meinen Mandanten 4.000 Euro zu zahlen. Der 1944 geborene Rentner wurde beim Hautarzt wegen einer Aktinischen Geratose (Vorstufe eines Plattenepithel-Karzinoms) am rechten Ohr behandelt.
Mit Vergleich vom 21.10.2019 hat sich eine Schönheitsklinik verpflichtet, an meine Mandantin 6.000 Euro zu zahlen. Bei der 1965 geborenen Angestellten wurde bei einer Krebsvorsorgeuntersuchung in der linken Brust eine Raumforderung festgestellt.
Mit Vergleich vom 11.03.2020 haben sich eine Vertreiberin und eine Herstellerin einer Hüftendoprothese verpflichtet, an meine Mandantin 18.000 Euro zu zahlen. Die 1962 geborene Angestellte erhielt 2007 wegen einer Arthrose des rechten Hüftgelenkes eine Hüfttotalendoprothese.
Mit Vergleich vom 13.01.2020 hat sich ein Krankenhaus verpflichtet, an die Erben meines verstorbenen Mandanten ein Schmerzensgeld von 100.000 Euro zu zahlen.
Bruch Oberarm falsch behandelt: 10.000 Euro
Das Oberlandesgericht Hamm hat mit Urteil vom 29.10.2019 ein Krankenhaus verpflichtet, an meine Mandantin 10.000 Euro Schmerzensgeld zu zahlen. Die Klinik wurde verpflichtet, alle weiteren materiellen Schäden aufgrund des Behandlungsfehlers zu ersetzen.
Oxford-Prothese falsch eingebaut: 50.000 Euro
Mit Urteil vom 03.09.2019 hat das Landgericht Münster ein Krankenhaus verpflichtet, an meine Mandantin ein Schmerzensgeld von 50.000 Euro zu zahlen. Die Klinik muss auch alle weiteren materiellen Schäden aus der fehlerhaften Behandlung ersetzen und meine außergerichtlichen Gebühren zahlen.