Mit Urteil vom 19.08.2021 hat das Landgericht Münster einen Radiologen verurteilt, an meinen Mandanten ein Schmerzensgeld in Höhe von 90.000 Euro zu zahlen. Der Arzt wurde verpflichtet, alle weiteren materiellen und nicht vorhersehbaren immateriellen Schäden aus der fehlerhaften Radiologiebefundung zu ersetzen.
Mit Vergleich vom 10.08.2021 hat sich ein Krankenhaus verpflichtet, an meinen Mandanten ein Schmerzensgeld in Höhe von 25.000 Euro zu zahlen. Die Klinik hat auch meine außergerichtlichen Anwaltskosten übernommen (2,0-fache Geschäftsgebühr aus dem Wert von 25.000 Euro).
Mit Vergleich vom 04.08.2021 hat sich die Haftpflichtversicherung eines Krankenhauses verpflichtet, an meine Mandantin 18.000 Euro und meine außergerichtlichen Gebühren zu zahlen.
Mit Vergleich vom 01.07.2021 hat sich ein Krankenhaus verpflichtet, an meine Mandantin 44.000 Euro und meine außergerichtlichen Anwaltskosten zu tragen.
Der 1939 geborene Ehemann der Mandantin wurde an einer Rezidivleistenhernie links und einer erstmaligen Leistenhernie rechts operiert. Die Ärzte führten eine laparoskopische transabdominelle präperitoneale Netzimplantation links durch (TAPP).
Am 19.03.2020 hat das Landgericht Dortmund einen niedergelassenen Chirurgen verurteilt, an meine Mandantin ein Schmerzensgeld von 70.000 Euro zu zahlen. Der Arzt wurde verpflichtet, alle gegenwärtigen und künftigen materiellen Schäden aus der fehlerhaften Aufklärung zur Operation zu ersetzen.
Mit Vergleich vom 09.04.2021 hat sich ein Sanitätshaus verpflichtet, an meinen Mandanten 6.750 Euro und meine außergerichtlichen Gebühren zu zahlen.
Nach einer Oberschenkelamputation links versorgte das Sanitätshaus den 1949 geborenen Rentner mit einer Oberschenkelprothese mit Kenevo-Kniegelenk (Mikroprozessor-gesteuerte Prothese). Bereits nach einem Tag stellte der Mandant fest, dass der Schaft anatomisch nicht passend geformt war.
Das Landgericht Dortmund hat am 01.04.2021 einen Hausarzt verpflichtet, an den Sohn meiner - während des Prozesses - verstorbenen Mandantin ein Schmerzensgeld in Höhe von 125.000 Euro zu zahlen. Der Hausarzt wurde zusätzlich verpflichtet, dem Minderjährigen sämtliche weiteren materiellen Schäden aufgrund des Todes seiner Mutter zu bezahlen.
Mit Vergleich vom 31.03.2021 hat sich ein Krankenhaus verpflichtet, an meine Mandantin 60.000 Euro und meine außergerichtlichen Anwaltsgebühren zu zahlen.
Die 1941 geborene Rentnerin litt unter einer Blasenentleerungsstörung, weil ihre Blase teilweise in den Vaginalkanal abgesunken war. Die Mandantin litt deshalb unter wiederkehrenden Harnwegsinfekten
Mit Vergleich vom 17.05.2021 hat sich die Haftpflichtversicherung eines Krankenhauses verpflichtet, an meine Mandantin als Erbin 220.000 Euro zu zahlen. Ihr 1957 geborener Ehemann suchte die Klinik wegen brennender Schmerzen im Brustkorb in Höhe des Herzens und hohen Blutdrucks auf. Er berichtete, er sei vor einigen Jahren bereits wegen eines Verdachtes auf Herzinfarkt in einem Herzkatheterlabor gewesen. Der Verdacht habe sich jedoch nicht erhärtet. Nach Abnahme eines EKGs, einer Blutdruckmessung und Blutentnahme wurde er nach Hause geschickt mit dem Hinweis, die Blutdruckwerte seien ebenso wie das EKG in Ordnung.
Mit Vergleich vom 19.04.2021 hat sich ein Krankenhaus verpflichtet, an meine Mandantin 30.047,57 Euro und meine kompletten außergerichtlichen Gebühren zu zahlen.