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10.02.2023

Gesäß bei Bein-OP verbrannt: 5.050 Euro

Arzthaftungsrecht

Mit Vergleich vom 02.08.2022 hat sich ein Krankenhaus verpflichtet, an meine Mandantin 5.050 Euro und meine außergerichtlichen Anwaltsgebühren (2,0-Geschäftsgebühr) zu zahlen. Die 1958 geborene Mandantin erlitt bei einem Sturz eine distale dislozierte Tibiaspiralfraktur und eine proximale dislozierte Fibulafraktur rechts. Die Frakturen des rechten Unterschenkels wurden operativ im Krankenhaus versorgt. Nach der Operation wurde bei der Mandantin an beiden Gesäßhälften oberhalb der Analfalte und in die Analfalte reichend (Größe 15 x 10 cm) eine Verbrennung der Haut festgestellt.

24.08.2021

Dauerschmerz nach Hernien-OP: 25.000 Euro

Arzthaftungsrecht

Mit Vergleich vom 10.08.2021 hat sich ein Krankenhaus verpflichtet, an meinen Mandanten ein Schmerzensgeld in Höhe von 25.000 Euro zu zahlen. Die Klinik hat auch meine außergerichtlichen Anwaltskosten übernommen (2,0-fache Geschäftsgebühr aus dem Wert von 25.000 Euro).

12.01.2023

Tod nach unterlassener Thromboseprophylaxe: 33.729,10 Euro

Arzthaftungsrecht

Mit Urteil vom 16.11.2022 hat das OLG Hamm ein Krankenhaus verurteilt, an meine Mandantinnen (Ehefrau und 2 Kinder) für den verstorbenen Ehemann und Vater ein Schmerzensgeld in Höhe von 7.500 Euro, einen Unterhaltsschaden von Juli 2017 bis August 2018  in Höhe von 5.782,70 Euro, an die Ehefrau bis einschließlich Juni 2025 eine monatliche Rente in Höhe von 413,05 Euro und Beerdigungskosten in Höhe von 3.098,30 Euro zu zahlen.

20.01.2023

Sturz nach Magenspiegelung: 1.000 Euro

Arzthaftungsrecht

Mit Urteil vom 08.12.2022 hat das Landgericht Dortmund festgestellt, dass ein Gastroenterologe an meinen Mandanten 1.000 Euro zu zahlen hat. Der 1947 geborene Rentner unterzog sich im August 2017 einer ambulanten Magenspiegelung in der Praxis des Arztes. Wegen des Würgereizes wurde ihm das Medikament Dormicum mit 5 mg des Wirkstoffs Midazolam injiziert.

04.11.2022

Tod nach Peritonitis: 25.000 Euro

Arzthaftungsrecht

Mit gerichtlichem Vergleich vom 31.08.2022 hat sich ein Krankenhaus verpflichtet, an meine Mandantin als Erbin 25.000 Euro zu zahlen. Der 1939 geborene Ehemann der Klägerin litt an einem Magenkarzinom (langstreckig stenosierendes Adenokarzinom der Magen-Kardia) mit Einengung des Speiseweges. Zur Vorbereitung der Chemotherapie und zur Schaffung eines sicheren Ernährungsweges erfolgte vor der geplanten Karzinom-OP die Anlage

13.10.2022

Sturz im Krankenhaus: 20.000 Euro

Arzthaftungsrecht

Mit Vergleich vom 08.06.2022 hat sich ein Krankenhaus verpflichtet, an meinen Mandanten einen Gesamtbetrag in Höhe von 20.000 Euro zu zahlen. Die Klinik hat auch meine außergerichtlichen Gebühren übernommen.

18.08.2022

Fehlerhafte Darm-OP: 30.000 Euro

Arzthaftungsrecht

Mit Vergleich vom 13.07.2022 hat sich ein Krankenhaus verpflichtet, an meinen Mandanten ein Schmerzensgeld in Höhe von 30.000 Euro zu zahlen. Gleichfalls hat das Krankenhaus meine außergerichtlichen Gebühren mit einer 2,0-Geschäftsgebühr übernommen.

10.08.2022

Knie-TEP falsch eingebaut: 19.000 Euro

Arzthaftungsrecht

Am 21.01.2022 hat das Landgericht Hagen ein Krankenhaus verurteilt, an meine Mandantin 19.000 Euro zu zahlen. Das Krankenhaus ist verpflichtet worden, alle weiteren materiellen Schäden für die Zukunft und Vergangenheit auszugleichen. Die Klinik muss auch meine außergerichtlichen Gebühren übernehmen.

21.04.2022

Verbrennung bei Uterus-OP: 5.000 Euro

Arzthaftungsrecht

Mit Vergleich vom 30.03.2022 hat sich die Haftpflichtversicherung eines Krankenhauses verpflichtet, an meine Mandantin ein Schmerzensgeld in Höhe von 5.000 Euro zu zahlen. Die 1986 geborene Angestellte unterzog sich im Krankenhaus einer vaginalen Hysterektomie (Entfernung der Gebärmutter durch die Scheide). Nach der Operation hatte die Mandantin stärkste Schmerzen an der Vulva. Es zeigten sich Verbrennungen I. Grades an der rechten und linken großen Schamlippe, rechts auch an der kleinen Schamlippe, bis an den Introitus vaginae heranreichend (Vaginalöffnung).

25.02.2022

Toter Embryo entsorgt: 8.000 Euro

Arzthaftungsrecht

Mit Vergleich vom 08.02.2022 hat sich eine Haftpflichtversicherung eines Krankenhauses verpflichtet, an meine Mandantin ein Schmerzensgeld in Höhe von 8.000 Euro und meine außergerichtlichen Anwaltsgebühren zu zahlen. Die 1986 geborene Angestellte musste ihr Baby in der 16. Schwangerschaftswoche tot zur Welt bringen (Frühabort). Im Anschluss an diesen Frühabort stand die Ausschabung (operative Entfernung des Mutterkuchens) an. Bevor die Mandantin in den OP gefahren wurde, teilte sie zusammen mit ihrem 

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