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09.01.2017

Frontalkollision: 78.000 Euro

Schwere Verkehrsunfälle

Frontalkollision: 78.000 Euro Mit Vergleich vom 01.12.2016 hat sich die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers verpflichtet, an meine Mandantin 78.000 Euro und die außergerichtlichen Gebühren zu zahlen.

29.12.2016

Verdienstschaden: Vorsicht bei Vorteilsausgleich!

Schwere Verkehrsunfälle

Verdienstschaden: Vorsicht bei Vorteilsausgleich! Bei einem Erwerbsschaden nach einem Unfall gemäß §§ 249, 842, 843 BGB, 10 Abs. 2 StVG muss sich der Geschädigte immer wieder mit dem Einwand der ersparten Aufwendungen durch die Nichtausübung seiner Arbeit auseinandersetzen. Das heißt: Grundsätzlich muss sich der Geschädigte die finanziellen Vorteile anrechnen lassen, die dadurch entstehen, dass er Geld spart, weil er nicht arbeitet. Das gilt z.B. für Fahrtkosten zur Arbeit (OLG Hamm r + s 1999, 372), Arbeitskleidung, nicht anfallende Kosten für eine doppelte Haushaltsführung, Verwertbarkeit seiner restlichen möglichen Arbeitskraft im Haushalt (BGH VersR 1979, 622).

24.11.2016

Arbeitsunfall auch bei privater Fahrt

Schwere Verkehrsunfälle

Arbeitsunfall auch bei privater Fahrt  Mit Urteil vom 02.11.2016 hat das Sozialgericht Dortmund die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen verurteilt, den Verkehrsunfall meines Mandanten während einer Privatfahrt als Arbeitsunfall anzuerkennen.

09.08.2016

Motorradunfall: 20.000 Euro

Schwere Verkehrsunfälle

Motorradunfall: 20.000 Euro Mit Urteil vom 25.05.2016 hat das Landgericht Dortmund einen Radfahrer verurteilt, an meinen Mandanten ein Schmerzensgeld in Höhe von 20.000 Euro zu zahlen. Der Unfallverursacher wurde zudem verurteilt, sämtliche weiteren materiellen und nicht vorhersehbaren immateriellen Zukunftsschäden zu ersetzen.

08.06.2016

Schambeinfraktur: 10.000 Euro

Schwere Verkehrsunfälle

Schambeinfraktur: 10.000 Euro Mit Vergleich vom 07.04.2016 hat sich die Versicherung eines Autofahrers verpflichtet, an meinen Mandanten eine Abfindung in Höhe von 10.000 Euro zu zahlen.

25.10.2017

Verdienstschaden nach Unfall: 299.151,65 Euro

Schwere Verkehrsunfälle

Verdienstschaden nach Unfall: 299.151,65 Euro Mit Urteil vom 10.05.2017 hat das Landgericht Essen eine Kfz-Haftpflichtversicherung verurteilt, an meinen Mandanten 299.151,65 Euro netto plus Zinsen zu zahlen. Er hatte sich bei einem Motorradunfall im Jahre 2005 schwerste Verletzungen zugezogen.

27.05.2019

Radfahrer stoßen zusammen: 20.000 Euro

Schwere Verkehrsunfälle

Radfahrer stoßen zusammen: 20.000 Euro Mit Vergleich vom 06.12.2018 hat sich die Haftpflichtversicherung einer Radfahrerin verpflichtet, an meine Mandantin 20.000 Euro zu zahlen.

27.12.2018

Motorradunfall mit Linksabbieger: 9.627,61 Euro

Schwere Verkehrsunfälle

Motorradunfall mit Linksabbieger: 9.627,61 Euro Mit Vergleich vom 16.07.2018 hat sich die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners verpflichtet, an meinen Mandanten 9.627,61 Euro und die außergerichtlichen Anwaltsgebühren (2,0-Geschäftsgebühr, 1,5-Vergleichsgebühr) zu zahlen.

03.09.2018

Von Kind mit dem Rad angefahren: 5.000 Euro

Schwere Verkehrsunfälle

Von Kind mit dem Rad angefahren: 5.000 Euro Mit Vergleich vom 21.12.2017 hat sich eine private Haftpflichtversicherung verpflichtet, an meine Mandantin 5.000 Euro und die außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten zu zahlen.

03.05.2018

Bei Autounfall durch Ehemann verletzt: 13.500 Euro

Schwere Verkehrsunfälle

Bei Autounfall durch Ehemann verletzt: 13.500 Euro Mit Urteil vom 29.01.2018 hat das Landgericht Münster den Arbeitgeber des unfallverursachenden Ehemannes verurteilt, an meine Mandantin ein Schmerzensgeld von 13.500 Euro zu zahlen. Hinzu kamen Haushaltsführungsschaden sowie die Feststellung, dass der Arbeitgeber als Halter des Fahrzeuges für alle weiteren materiellen und nicht vorhersehbaren immateriellen Schäden einzustehen hat.

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