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Fibromyalgie nach Unfall: 18.000,00 €

20.12.2013

Aus psychiatrischer Sicht habe die Mandantin unfallbedingt eine Schmerzsymptomatik entwickelt. Diese Schmerzen seien zu einem Fibromyalgie-Syndrom ausgewachsen. Hierdurch sei die am 07.08.1966 geborene Mutter eines Kindes sowohl körperlich als auch psychisch erheblich im Alltag beeinträchtigt. Nach OLG Hamm r + s 1999, 64, sei bei voller Haftung ein Schmerzensgeld von rund 18.000 Euro angemessen. Unter Berücksichtigung des erheblichen Mithaftungsanteils der Mandantin am Verkehrsunfall von 2/3 hat die Kammer ein Schmerzensgeld in Höhe von 6.000 Euro ausgeurteilt.

(Landgericht Dortmund, Urteil vom 06.11.2013, AZ: 21 O 313/08)

Christian Koch, Fachanwalt für Verkehrsrecht

 
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