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Bußgeld: Das neue Punktesystem

09.01.2014

Bei Freispruch oder Einstellung gibt es keine Punkte in Flensburg. Normale Ordnungswidrigkeiten bleiben 2 1/2 Jahre im Register. Die Tilgungsfrist von Punkten eines Verkehrsverstoßes verlängert sich aber nicht dadurch, dass eine erneute Tat begangen wird. Jede Eintragung wird nach Ablauf ihrer Frist automatisch getilgt. Tilgungsfristen beginnen mit dem Datum der Rechtskraft, nicht mit dem Tattag. Für eine Ordnungswidrigkeit gibt es 1 Punkt, eine grobe Ordnungswidrigkeit mit Regelfahrverbot 2 Punkte, eine Straftat 2 Punkte, eine Straftat mit Entziehung der Fahrerlaubnis 3 Punkte. Wer 1 - 3 Punkte in Flensburg verbucht, ist für eine Bewertung seiner Fahreignung vorgemerkt. Ab 4 oder 5 Punkten wird der Betroffene gebührenpflichtig ermahnt und zu einer Änderung seines Verhaltens aufgefordert.

Durch freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar besteht die Möglichkeit eines Punkteabbaus. Ab 6 oder 7 Punkten erfolgt eine gebührenpflichtige Verwarnung. Ab 8 Punkten ist der Betroffene ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen, die Fahrerlaubnis wird entzogen. Frühestens nach Ablauf von 6 Monaten kann ihm eine neue Fahrerlaubnis nach erfolgreichem Nachweis einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) erteilt werden. Alte Eintragungen werden zum 01.05.2014 gelöscht, wenn sie nach neuen Recht nicht mehr eingetragen werden. Für die alten Eintragungen gelten die bisherigen Tilgungsfristen, also für Ordnungswidrigkeiten zwei Jahre, während Straftaten eine Tilgungsfrist von 5 bzw. 10 Jahren haben.

Christian Koch, Fachanwalt für Verkehrsrecht

 
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