Inlineskater: 75 % Mitverschulden
Fährt eine Inlineskaterin in einer nicht übersehbaren Linkskurve mittig auf der Gegenfahrbahn und stößt deshalb mit einem entgegenkommenden PKW zusammen, ist ihr ein 75 %iges Mitverschulden zuzurechnen.
Körperverletzung: 20.000 Euro
Ein Schmerzensgeld in Höhe von 20.000 Euro hat das Landgericht Dortmund meinem Mandanten nach einer vorsätzlichen Körperverletzung vom 22.01.2012 zugesprochen. Ebenso hat es den Täter verpflichtet, alle gegenwärtigen und zukünftigen Schäden aus der vorsätzlichen Körperverletzung zu ersetzen.
Fibromyalgie nach Unfall: 18.000 Euro
Das Landgericht Dortmund hat bei meiner Mandantin nach einem Verkehrsunfall vom 07.04.2004 ein Schmerzensgeld von insgesamt 18.000 Euro für angemessen gehalten. Es sei durch Sachverständigengutachten bewiesen, dass sich aufgrund des Unfalles eine posttraumatische Belastungsstörung entwickelt habe, die sich in Form von Ängsten und Depressionen, aber auch auf der vegetativen Ebene mit Schlafstörungen und Bauchbeschwerden ausgebildet habe.
Wichtiger Hinweis zur Punktereform
Ab 01.05.2014 droht Ihnen der Führerscheinentzug bei bereits 8 Punkten in Flensburg. Führt ein gegen Sie noch laufendes oder demnächst eingeleitetes Bußgeldverfahren zu einer Eintragung von neuen Punkten vor dem 01.05.2014, wird die Löschung der alten Punkte für 2 Jahre gehemmt.
Sturz in der Straßenbahn: 6.000 Euro
Nach einem Sturz vom 06.08.2012 in der U42 hat die DSW21 im Rahmen eines außergerichtlichen Vergleiches an meine Mandantin Schmerzensgeld und Haushaltsführungsschaden in Höhe von insgesamt 6.000 Euro gezahlt. Der Straßenbahn-Fahrer hatte an einer Haltestelle eine Vollbremsung gemacht, weil er die Haltestelle bereits passiert hatte und telefonierte.
Mietwagen nach Schwacke-Liste zu zahlen
Besteht nach einem Verkehrsunfall Streit über die Höhe der erstattungsfähigen Mietwagenkosten, darf der Richter im Prozeß den Normaltarif auf der Grundlage des Schwacke-Mietpreisspiegels schätzen (vgl. BGH, Urteil vom 19.01.2010, AZ: VI ZR 112/09; LG Dortmund, Urteil vom 24.11.2011, AZ: 4 S 61/11). Danach ist die Höhe nach dem Schwacke-Automietpreisspiegel des Jahres zu schätzen, in dem der Verkehrsunfall geschehen ist.
Kein Ersatz bei So-Nicht-Unfall
Schildert ein Anspruchsteller nach einem Verkehrsunfall einen Unfallhergang, welcher die Schäden an beiden Fahrzeugen nicht herbeiführen konnte, hat er keinen Anspruch auf Schadensersatz. Zwar kann es durchaus zu einer Kollision der beteiligten Fahrzeuge gekommen sein und beide Unfallbeteiligte machen dieselben Angaben über den Unfallhergang.
Cannabis: Beeinträchtigung nicht erforderlich
Nach § 24 a Abs. 2 Satz 1 StVG begeht derjenige eine Ordnungswidrigkeit, der im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug unter der Wirkung eines in der Anlage zu dieser Vorschrift genannten berauschenden Mittels führt. Die Wirkung liegt gemäß § 24 a Abs. 2 Satz 2 StVG vor, wenn eine der in der Anlage zu dieser Vorschrift aufgeführten Substanzen (hier: Cannabis = Abbauprodukt Tetrahydrocannabinol) im Blut nachgewiesen wird, ohne dass die Fahrsicherheit konkret beeinträchtigt gewesen sein muss (OLG Frankfurt NStZ-RR 2007, 249).
Bußgeld: Das neue Punktesystem
Am 01.05.2014 ist das neue Punktesystem für Ordnungswidrigkeiten und Straftaten im Straßenverkehr in Kraft getreten. Wichtigste Änderung: Punkte gibt es erst für Verwarnungen ab 60,00 €. Verkehrsverstöße bis 55,00 € bleiben unberücksichtigt. Es werden nur solche Verstöße eingetragen, die sich unmittelbar auf die Verkehrssicherheit auswirken. Eingetragen werden nur rechtskräftige Bußgeldbescheide, Strafbefehle oder Verurteilungen.
Anscheinsbeweis bei Unfall in Waschstraße
Der Betreiber einer Waschanlage muss dafür sorgen, dass ein Fahrzeug bei der Reinigung nicht beschädigt wird. Bei Unfällen, die sich in einer Waschstraße ereignen, kann von einem Schaden am PKW auf die Pflichtverletzung des Betreibers geschlossen werden, wenn der Geschädigte beweist, dass die Schädigung des Fahrzeuges allein aus dem Verantwortungsbereich des Waschanlagenbetreibers herrühren kann.