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Motorradunfall: 20.000 Euro

09.08.2016

Der am 13.06.1963 geborene Angestellte befuhr am 19.10.2012 mit seinem Motorrad eine Hauptstraße. Der Radfahrer fuhr ohne auf den Mandanten zu achten von der rechten Bürgersteigseite quer über die Fahrbahn. Um eine Kollision zwischen Motorrad und Radfahrer zu vermeiden, machte der Mandant eine Vollbremsung und riß das Motorrad herum. Nachdem er mit seinem Motorrad gestürzt war, hielt er dieses so lange fest, bis er es rutschend an dem Radfahrer vorbeigelenkt hatte. Der Radfahrer flüchtete anschließend vom Unfallort, konnte aber durch einen Autofahrer gestellt werden.

Der Mandant zog sich bei dem Unfall zahlreiche Verletzungen an Knien und den Schultern zu. Nach dem gerichtlichen Sachverständigen waren die Verletzungen schwerwiegend und werden ihn mit ihren Folgen dauerhaft erheblich beeinträchtigen. Beide Schultern waren durch den Sturz nach vorne hin ausgerenkt, was mit dem Abbruch eines Stückes der knöchernen Pfanne verbunden war.

Das Landgericht war überzeugt, dass der Mandant bei dem Unfall einen Teilriss des vorderen Kreuzbandes rechts erlitten hatte, der verspätet erkannt wurde. Hinzu kamen schmerzhafte Körperprellungen. Der Heilungsverlauf der Knieverletzung war verzögert, weil die Verletzung nicht erkannt wurde. Erst bei einer späteren MRT-Untersuchung und einer durchgeführten Arthroskopie wurde die Verletzung zuverlässig festgestellt.

Der Sachverständige hatte dargelegt, dass die Schulterverletzungen schwerwiegend seien. Bei der linken Schulter war eine deutliche Verzögerung im Heilungsverlauf festzustellen. Die vom Kläger glaubhaft geschilderten Beschwerden waren nach Ansicht des Gutachters glaubhaft. Die Prognose für die linke Schulter sei sehr ungünstig. Das Gericht folgte dem Mediziner in seiner Einschätzung, dass es mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit aufgrund des Unfalltraumas zu einem Schulterverschleiß links kommen werde, der mittel- bis langfristig zum Einbau einer Schulterprothese führe. Auch an der rechten Schulter müsste sich der Mandant dauerhaft mit Beschwerden abfinden. Das Gericht hielt deshalb ein Schmerzensgeld von 20.000 Euro für angemessen.

Landgericht Dortmund, Urteil vom 25.05.2016, AZ: 21 O 167/15

Christian Koch, Fachanwalt für Verkehrsrecht

 

 
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