Körperverletzung Polizist: 5.500 Euro
Mit gerichtlichem Vergleich vom 30.04.2014 hat sich ein Täter verpflichtet, an meinen Mandanten einen Abfindungsbetrag von 5.500 Euro zur Abgeltung sämtlicher Ansprüche zu zahlen.
Fahrradsturz durch Hund: 4.444 Euro
Mit Abfindungserklärung vom 14.03.2014 hat sich eine Hundehaftpflichtversicherung verpflichtet, an meine Mandantin einen Gesamtbetrag in Höhe von 8.428 Euro plus eine 1,5-Geschäftsgebühr und 1,5-Vergleichsgebühr zur Abgeltung sämtlicher Ansprüche zu zahlen.
Fußgänger überfahren: 12.000 Euro
Mit Urteil vom 19.02.2014 hat das Landgericht Dortmund entschieden, dass meinem Mandanten nach einem Verkehrsunfall vom 16.02.2007 bei 100 %iger Haftung des Unfallverursachers ein Schmerzensgeld in Höhe von 12.000 Euro zusteht.
Knieverletzung bei Radunfall: 8.000 Euro
Mit Vergleich vom 30.04.2014 hat sich die Haftpflichtversicherung eines Autofahrers verpflichtet, an meinen Mandanten zur Erledigung sämtlicher Ansprüche (Schmerzensgeld und Zukunftsschaden) einen Betrag in Höhe von 8.000 Euro und außergerichtliche Gebühren (1,5-Geschäftsgebühr aus dem Erledigungswert von 8.000 Euro) zu zahlen.
Autobahnunfall: 20.000 Euro
Mit gerichtlichem Vergleich vom 17.10.2012 hat sich eine Kfz-Haftpflichtversicherung verpflichtet, an meinen Mandanten 20.000 Euro und eine 1,5 Geschäftsgebühr zur Abgeltung sämtlicher Ansprüche aus einem Verkehrsunfall vom 17.08.2010 zu zahlen.
Anscheinsbeweis bei Autobahnunfall
Kommt es im Bereich eines Beschleunigungsstreifens, an dessen Stelle beide Haupt-Fahrspuren wegen einer Baustelle nach rechts verschwenkt wurden, zu einer seitlichen Kollision zweier Fahrzeuge, spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass der Auffahrende die Vorfahrt des sich bereits auf der Autobahn befindlichen Fahrers verletzt hat.
Nutzungsausfall nach Verkehrsunfall
Nutzungsausfall für Ihr Fahrzeug können Sie nur dann geltend machen, wenn Sie ihr Fahrzeug tatsächlich repariert haben. Diesen Nachweis können Sie auf dreierlei Weise erbringen: Der Kfz-Sachverständige kann eine Nachbesichtigung vornehmen, wenn er den Schaden zuvor unrepariert besichtigt hat.
Sturz in der Straßenbahn: 6.000 Euro
Nach einem Sturz vom 06.08.2012 in der U42 hat die DSW21 im Rahmen eines außergerichtlichen Vergleiches an meine Mandantin Schmerzensgeld und Haushaltsführungsschaden in Höhe von insgesamt 6.000 Euro gezahlt. Der Straßenbahn-Fahrer hatte an einer Haltestelle eine Vollbremsung gemacht, weil er die Haltestelle bereits passiert hatte und telefonierte.
Wichtiger Hinweis zur Punktereform
Ab 01.05.2014 droht Ihnen der Führerscheinentzug bei bereits 8 Punkten in Flensburg. Führt ein gegen Sie noch laufendes oder demnächst eingeleitetes Bußgeldverfahren zu einer Eintragung von neuen Punkten vor dem 01.05.2014, wird die Löschung der alten Punkte für 2 Jahre gehemmt.
Cannabis: Beeinträchtigung nicht erforderlich
Nach § 24 a Abs. 2 Satz 1 StVG begeht derjenige eine Ordnungswidrigkeit, der im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug unter der Wirkung eines in der Anlage zu dieser Vorschrift genannten berauschenden Mittels führt. Die Wirkung liegt gemäß § 24 a Abs. 2 Satz 2 StVG vor, wenn eine der in der Anlage zu dieser Vorschrift aufgeführten Substanzen (hier: Cannabis = Abbauprodukt Tetrahydrocannabinol) im Blut nachgewiesen wird, ohne dass die Fahrsicherheit konkret beeinträchtigt gewesen sein muss (OLG Frankfurt NStZ-RR 2007, 249).