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Fahrradsturz durch Hund: 4.444,00 €

05.06.2014

Die am 07.03.1980 geborene Fleischereifachverkäuferin war mit ihrem Fahrrad am 16.03.2012 gegen 20 Uhr auf der Märkischen Straße in Dortmund aus Richtung B1 in Richtung Innenstadt in entgegengesetzter Richtung auf dem Radweg gefahren. Links von ihr gingen drei Personen aus der Innenstadt kommend in Richtung B1. Es handelte sich um zwei Frauen und ein offensichtlich minderjähriges Mädchen. Diese schauten in die Auslagen eines Geschäftes. Zum Unfallzeitpunkt war es dunkel. Die Mandantin hatte ihr Licht am Rad eingeschaltet.

Als sie sich diesen drei Personen genähert hatte, bemerkte sie rechts zwischen parkenden Fahrzeugen einen Yorkshire-Terrier. Bruchteile von Sekunden später stellte sie fest, das von der Hand des minderjährigen Mädchens nach rechts unten zum Hundehalsband eine bewegliche Hundelaufleine den gesamten Radweg versperrte. Die Mandantin leitete eine Vollbremsung ein, flog über den Lenker und schlug auf der rechten Körperhälfte auf dem Gehweg auf. Bei dem Unfall zog sich die Mandantin eine Radiusköpfchenfraktur rechts zu, die am 29.03.2012 im Klinikum Dortmund operativ versorgt werden musste. Ebenso erlitt sie eine Platzwunde unter dem Kinn, welche genäht werden musste und eine Rippenprellung rechts. Die Haftpflichtversicherung der Hundehalterin hat ein Mitverschulden der Mandantin am Unfall von 33 % angenommen, weil diese den falschen Radweg benutzt und die Hundeleine reflektiert habe.

Insgesamt hat die Haftpflichtversicherung nach Quote folgende Beträge gezahlt: Schmerzensgeld 4.444 Euro, Lohnausfall 290 Euro, entfallene Urlaubsreise 200 Euro, beschädigte Kleidung 100 Euro, Fahrtkosten 84 Euro, Haushaltsführungsschaden 1.720 Euro, weiterer Verdienstschaden 1.590 Euro.

Christian Koch, Fachanwalt für Verkehrsrecht

 
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