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Haushaltsführungsschaden

Nach einem Behandlungsfehler/Unfall kann es sein, dass Sie körperliche Behinderungen zurückbehalten. Dann sind Sie möglicherweise nicht mehr in der Lage, die Tätigkeiten im Haushalt durchzuführen, die Sie vorher noch für Ihre Familie getätigt haben. Sie können entweder eine Haushaltshilfe einstellen und die monatlichen Rechnungen gegenüber dem Haftpflichtversicherer des Schädigers konkret abrechnen. Es besteht aber auch die Möglichkeit, für Ihre verminderte Leistungsfähigkeit im Haushalt monatliche Beträge anhand von Tabellenwerken abzurechnen. Diese Tabellen können jedoch bei der Schadensschätzung lediglich eine grobe Orientierung bilden. Sie müssen also genauestens vortragen, in welchen Zeiträumen Sie zu wie viel Prozent nicht in der Lage waren, Ihre regelmäßige Arbeit im Haushalt durchzuführen. Zu klären sind also die Haushaltsgröße, die Anzahl der im Haushalt lebenden Familienmitglieder, Ihre genauen Einschränkungen bei der Hausarbeit wegen Ihrer Behinderungen. Bei der außergerichtlichen Schadensregulierung kann man sich mit dem gegnerischen Haftpflichtversicherer häufig anhand von bestimmten Tabellen auf Durchschnittswerte einigen, um den Nettobetrag pro Monat für den Haushaltsführungsschaden zu berechnen. Stellen Sie tatsächlich eine Haushaltshilfe ein, können Sie mit der Haftpflichtversicherung des Schädigers brutto abrechnen, bei einer Abrechnung anhand von Tabellenwerken erhalten Sie den Nettostundensatz in Euro.