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Haftpflichtversicherung

Eine Haftpflichtversicherung ist eine Schadenversicherung, bei der der Versicherer verpflichtet ist, den Versicherungsnehmer von Ansprüchen freizustellen, die von einem Dritten auf Grund der Verantwortlichkeit des Versicherungsnehmers für eine während der Versicherungszeit eintretende Tatsache geltend gemacht werden, und unbegründete Ansprüche abzuwehren (§ 100, § 101 VVG).