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Vorsätzliche Körperverletzung: 5.500,00 €

05.06.2014

Der am 17.08.1972 geborene Mandant wurde als Polizeihauptmeister am 26.02.2011 gegen 23.00 Uhr zu einer Schlägerei in einer Gaststätte in Balingen gerufen. Der Beklagte widersetzte sich den dienstlichen Anweisungen des Klägers und schlug diesem mit der Faust ins Gesicht. Als der Mandant zu Boden stürzte, versuchte er mehrfach den Mandanten vor den Kopf, Hals und Oberkörper zu treten. Der Kläger erlitt durch die Tritte Schmerzen im Schulter- oder Oberkörperbereich. Der Beklagte wurde mit Straf-Urteil des Landgerichtes Hechingen im Jahre 2011 wegen Körperverletzung in Tateinheit wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 4 Monaten auf Bewährung verurteilt. Der Mandant erlitt durch diesen massiven Angriff multiple Schädelprellungen mit Gehirnerschütterung, Kopf- und Nackenschmerzen mit Erbrechen und Übelkeit. Er war bis 13.03.2011 dienstunfähig. Ebenso wurden erhebliche psychische Störungen aufgrund der Körperverletzung mit Schlafstörungen diagnostiziert.

(Landgericht Hechingen, Vergleich vom 30.04.2014, AZ: 2 O 99/13)

Christian Koch, Fachanwalt für Medizinrecht

 
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