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30.03.2021

Tibiakopf-Fraktur: 25.000 Euro

Schwere Verkehrsunfälle

Mit Vergleich vom 16.03.2021 hat sich die Kfz-Haftpflichtversicherung eines Autofahrers verpflichtet, an meine Mandantin 25.000 Euro zur Abgeltung aller Ansprüche zu zahlen.

25.03.2021

Hinterbliebenengeld: 5.000 Euro

Schwere Verkehrsunfälle

Nach dem Tod ihres Vaters hat eine Kfz-Haftpflichtversicherung am 01.03.2021 an meine Mandantin 5.000 Euro und meine außergerichtlichen Gebühren gezahlt.

20.04.2020

Motorradunfall: 379.274.47 Euro

Schwere Verkehrsunfälle

Mit Vergleich vom 08.11.2019 hat sich die Haftpflichtversicherung eines Autofahrers verpflichtet, an meinen Mandanten 379.274,47 Euro zur Abgeltung sämtlicher Unfallschäden zu zahlen. Der 1970 geborene Angestellte überholte auf einer vorfahrtsberechtigten Landstraße mit seinem Motorrad einen PKW. An einer Kreuzung wollte ein PKW-Fahrer von links die Landstraße überqueren und übersah dabei das Motorrad meines Mandanten.

30.03.2020

OLG Hamm stärkt Rechte von Unfallopfern

Schwere Verkehrsunfälle

Mit Urteil vom 05.02.2020 hat das Oberlandesgericht Hamm festgestellt, dass ein Unfallverursacher und dessen Haftpflichtversicherung verpflichtet sind, als Gesamtschuldner meinem Mandanten zu 100 % sämtliche materiellen und immateriellen Ansprüche aufgrund eines Verkehrsunfalles im Jahre 2016 zu ersetzen. Die Versicherung ist mit dem Unfallverursacher verurteilt worden, meine außergerichtlichen Gebühren zu zahlen.

19.10.2012

§ 315 c StGB: Nur bei Unfall wegen Trunkenheit

Schwere Verkehrsunfälle

§ 315 c StGB: Nur bei Unfall wegen Trunkenheit Das Amtsgericht Unna hat am 4. Oktober 2012 in der Hauptverhandlung das Strafverfahren gegen unseren Mandanten eingestellt, weil weder der Pflichtwidrigkeitszusammenhang des § 315 c Abs. 1 a StGB, noch die Tatbestandsvoraussetzungen des § 316 StGB nachgewiesen werden konnten.

27.09.2012

ProViDa 2000: Unverwertbarkeit der Messung

Schwere Verkehrsunfälle

ProViDa 2000: Unverwertbarkeit der Messung Das Amtsgericht Meschede hat mit Beschluss vom 07.05.2012 das Bußgeldverfahren gegen einen Betroffenen wegen der Unverwertbarkeit der Geschwindigkeitsmessung mit dem Gerät ProViDa 2000 nach § 47 OWiG eingestellt.

28.02.2012

Hilfe bei der Unfallregulierung

Schwere Verkehrsunfälle

Hilfe bei der Unfallregulierung Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden an einem älteren Gebrauchtwagen ist die Nutzungsausfallentschädigung auf den Zeitraum der Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeuges beschränkt. Kauft sich der Geschädigte ein Neufahrzeug, was zu einer neun Tage längeren Ausfallzeit führt, hat der Geschädigte dies entschädigungslos hinzunehmen (LG Frankfurt/Oder, Urteil vom 29.07.2010, 15 S 49/10). Was aber gilt, wenn der Sachverständige die voraussichtliche Reparaturdauer mit fünf Arbeitstagen angibt, die Werkstatt aber wesentlich mehr Zeit benötigt und dem Geschädigten für diesen Zeitraum einen Mietwagen zur Verfügung stellt?

26.04.2013

Fahrerflucht: Keine automatische Leistungsfreiheit

Schwere Verkehrsunfälle

Fahrerflucht: Keine automatische Leistungsfreiheit Entfernt sich der Unfallverursacher vom Unfallort, nachdem er einen Zettel mit seinen Daten unter dem Scheibenwischer des gegnerischen Fahrzeuges platziert hat und faxt anschließend eine Unfallmeldung an seine Haftpflichtversicherung, führt dies nicht automatisch zur Leistungsfreiheit der Kfz-Haftpflichtversicherung.

07.01.2013

Fahranfänger aufgepasst

Schwere Verkehrsunfälle

Fahranfänger aufgepasst Wer seine Fahrerlaubnis erstmalig erwirbt, erhält diese für den Zeitraum von zwei Jahren nur auf Probe; § 2 a Abs. 1 Satz 1 StVG. Bis auf die Fahrerlaubnisklassen M, L und T müssen sich deshalb Fahranfänger einer zweijährigen Bewährungsphase/Probezeit unterziehen; § 32 FeV.

12.06.2012

Das neue Fahreignungsregister

Schwere Verkehrsunfälle

Das neue Fahreignungsregister Das bisherige Verkehrszentralregister soll durch das sogenannte Fahreignungsregister (FAER) abgelöst werden. Damit entfallen das sogenannte Fahreignungsbewertungssystem und das mehrfache Täterpunktesystem. In dem neuen Fahreignungsregister sind drei Stufen installiert, die auf einem sogenannten Punktetacho abgebildet werden. Beim Punktestand von 0 – 3 wird eine Vormerkung des Fahrerlaubnisinhabers ohne weitere Maßnahmen vorgenommen. Wer 4 oder 5 Punkte erreicht, erhält eine Ermahnung und Information über das Fahreignungsbewertungssystem (Stufe 1). Bei 6 – 7 Punkten erfolgen eine Verwarnung und eine Anordnung zur Teilnahme an einem Fahreignungsseminar (Stufe 2). Erreicht der Autofahrer 8 Punkte oder mehr wird ihm die Fahrerlaubnis entzogen (Stufe 3).

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