E-Mail 02303 9830-811

Hinterbliebenengeld: 5.000 Euro

25.03.2021

Die Fahrerin eines PKWs hatte im Kreisverkehr den Vater meiner Mandantin, der im Kreisverkehr mit seinem Fahrrad fuhr, übersehen. Dieser stürzte und zog sich beim Aufschlagen auf dem Asphalt so schwere Kopfverletzungen zu, dass er noch am selben Tage im Krankenhaus verstarb.

Ich hatte für die Tochter gemäß § 844 Absatz 3 BGB ein Hinterbliebenengeld in Höhe von mindestens 5.000 Euro geltend gemacht. Als Grundlage diente eine Entscheidung des Landgerichtes Tübingen, die sich grundlegend mit der Höhe des Hinterbliebenengeldes befasst hat (LG Tübingen, Urteil vom 17.05.2019, AZ: 3 O 108/18). Das Landgericht Tübingen hatte den Kindern sowie dem Bruder des dort getöteten Verkehrsteilnehmers jeweils ein Schmerzensgeld in Höhe von 5.000 Euro zugesprochen.

Meine Mandantin hatte aktiv mit den Ärzten die Entscheidung zusammen mit ihrer Mutter treffen müssen, die lebenserhaltenden Maßnahmen für ihren Vater aufgrund der schweren Hirnschäden einzustellen.

Christian Koch, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Medizinrecht

 
Zurück...