Körperverletzung Polizist: 5.500 Euro
Mit gerichtlichem Vergleich vom 30.04.2014 hat sich ein Täter verpflichtet, an meinen Mandanten einen Abfindungsbetrag von 5.500 Euro zur Abgeltung sämtlicher Ansprüche zu zahlen.
Autobahnunfall: 20.000 Euro
Mit gerichtlichem Vergleich vom 17.10.2012 hat sich eine Kfz-Haftpflichtversicherung verpflichtet, an meinen Mandanten 20.000 Euro und eine 1,5 Geschäftsgebühr zur Abgeltung sämtlicher Ansprüche aus einem Verkehrsunfall vom 17.08.2010 zu zahlen.
Nutzungsausfall nach Verkehrsunfall
Nutzungsausfall für Ihr Fahrzeug können Sie nur dann geltend machen, wenn Sie ihr Fahrzeug tatsächlich repariert haben. Diesen Nachweis können Sie auf dreierlei Weise erbringen: Der Kfz-Sachverständige kann eine Nachbesichtigung vornehmen, wenn er den Schaden zuvor unrepariert besichtigt hat.
Knieverletzung bei Radunfall: 8.000 Euro
Mit Vergleich vom 30.04.2014 hat sich die Haftpflichtversicherung eines Autofahrers verpflichtet, an meinen Mandanten zur Erledigung sämtlicher Ansprüche (Schmerzensgeld und Zukunftsschaden) einen Betrag in Höhe von 8.000 Euro und außergerichtliche Gebühren (1,5-Geschäftsgebühr aus dem Erledigungswert von 8.000 Euro) zu zahlen.
Fußgänger überfahren: 12.000 Euro
Mit Urteil vom 19.02.2014 hat das Landgericht Dortmund entschieden, dass meinem Mandanten nach einem Verkehrsunfall vom 16.02.2007 bei 100 %iger Haftung des Unfallverursachers ein Schmerzensgeld in Höhe von 12.000 Euro zusteht.
Fahrradsturz durch Hund: 4.444 Euro
Mit Abfindungserklärung vom 14.03.2014 hat sich eine Hundehaftpflichtversicherung verpflichtet, an meine Mandantin einen Gesamtbetrag in Höhe von 8.428 Euro plus eine 1,5-Geschäftsgebühr und 1,5-Vergleichsgebühr zur Abgeltung sämtlicher Ansprüche zu zahlen.
Anscheinsbeweis bei Autobahnunfall
Kommt es im Bereich eines Beschleunigungsstreifens, an dessen Stelle beide Haupt-Fahrspuren wegen einer Baustelle nach rechts verschwenkt wurden, zu einer seitlichen Kollision zweier Fahrzeuge, spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass der Auffahrende die Vorfahrt des sich bereits auf der Autobahn befindlichen Fahrers verletzt hat.
Radunfall mit Fußgänger: 10.000 Euro
Mit außergerichtlichem Vergleich vom 11. Januar 2015 hat sich die Haftpflichtversicherung eines Radfahrers verpflichtet, meiner Mandantin einen Abfindungsbetrag in Höhe von 10.000 Euro (7.500 Euro Schmerzensgeld/2.500 Euro Zukunftsschäden) sowie die außergerichtlichen Gebühren zu zahlen.
Motorrad-Unfall: 125.000 Euro
Mit Urteil vom 11.12.2014 hat das Landgericht Essen die Haftpflichtversicherung eines Autofahrers verurteilt, an meinen Mandanten ein Schmerzensgeld in Höhe von 125.000 Euro und Zinsen seit dem 30.04.2010 zu zahlen. Ebenso ist die Haftpflichtversicherung unter Berücksichtigung eines eigenen Haftungsanteils des Mandanten von 25 % mit einer Quote 75 % verpflichtet, alle weiteren materiellen sowie nicht vorhersehbaren immateriellen Schäden aus dem Verkehrsunfall zu zahlen.
Motorradunfall: PTBS anerkannt
Mit Urteil vom 30.06.2014 hat das Landgericht Hannover die Haftpflichtversicherung eines Autofahrers verpflichtet, an meinen Mandanten 54.388,19 Euro und Zinsen seit dem Jahre 2007 für Verdienstausfall und Haushaltsführungsschaden zahlen.