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Autounfall: Verbringungskosten sind zu erstatten

07.10.2014

Dabei handelt es sich um die branchenüblich erhobenen Beträge, die wegen der Lagerhaltung von Originalersatzteilen auf die verbindliche Preisempfehlung des Herstellers aufgeschlagen werden. Die Verbringungskosten sind ebenfalls ohne konkreten Anfall zu ersetzen.Verbringungskosten sind pauschale Sätze, die für das Verbringen des Fahrzeuges aus der beauftragten Fachwerkstatt in eine Lackiererei entstehen. Nicht immer hat die Werkstatt Ihres Vertrauens die Möglichkeit, die Lackierung selbst durchzuführen. Sowohl UPE-Aufschläge als auch Verbringungskosten werden im Gutachten des Sachverständigen pauschal ausgewiesen. Beide sind nach ständiger Rechtsprechung ohne konkreten Nachweis von der Kfz-Versicherung des Unfallgegners zu zahlen.

(LG Hannover, Urteil vom 26.05.2014, AZ: 19 S 62/12)

Christian Koch, Fachanwalt für Verkehrsrecht

 
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