Motorradunfall: 50.000 Euro
Nach einem Motorradunfall vom 08.10.2006 hat das Oberlandesgericht Hamm einem Motorradfahrer ein Schmerzensgeld in Höhe von 50.000 Euro und Zinsen zugebilligt.
Radunfall: 25.000 Euro
Mit außergerichtlichem Vergleich vom 26.04.2013 hat die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung an meinen Mandanten einen Betrag in Höhe von 25.000 Euro zur Abgeltung sämtlicher Ansprüche gezahlt.
Körperverletzung: 20.000 Euro
Ein Schmerzensgeld in Höhe von 20.000 Euro hat das Landgericht Dortmund meinem Mandanten nach einer vorsätzlichen Körperverletzung vom 22.01.2012 zugesprochen. Ebenso hat es den Täter verpflichtet, alle gegenwärtigen und zukünftigen Schäden aus der vorsätzlichen Körperverletzung zu ersetzen.
Fahrerflucht: Keine automatische Leistungsfreiheit
Entfernt sich der Unfallverursacher vom Unfallort, nachdem er einen Zettel mit seinen Daten unter dem Scheibenwischer des gegnerischen Fahrzeuges platziert hat und faxt anschließend eine Unfallmeldung an seine Haftpflichtversicherung, führt dies nicht automatisch zur Leistungsfreiheit der Kfz-Haftpflichtversicherung.
Besuchskosten Krankenhaus
Besuchskosten im Krankenhaus sind zu erstatten, wenn sie wegen ihrer engen Verbundenheit mit den Heilbehandlungskosten des Verletzten entstanden sind (OLG Naumburg NZV 2011, 342; OLG Köln r + s 1989, 400).
Fahranfänger aufgepasst
Wer seine Fahrerlaubnis erstmalig erwirbt, erhält diese für den Zeitraum von zwei Jahren nur auf Probe; § 2 a Abs. 1 Satz 1 StVG. Bis auf die Fahrerlaubnisklassen M, L und T müssen sich deshalb Fahranfänger einer zweijährigen Bewährungsphase/Probezeit unterziehen; § 32 FeV.
§ 315 c StGB: Nur bei Unfall wegen Trunkenheit
Das Amtsgericht Unna hat am 4. Oktober 2012 in der Hauptverhandlung das Strafverfahren gegen unseren Mandanten eingestellt, weil weder der Pflichtwidrigkeitszusammenhang des § 315 c Abs. 1 a StGB, noch die Tatbestandsvoraussetzungen des § 316 StGB nachgewiesen werden konnten.
Autounfall: Fehler kosten Geld
Immer wieder stellen wir nach einem Blechschaden fest, dass sich viele Mandanten falsch verhalten.
Selbstverständlich muss zuerst die Unfallstelle abgesichert werden, um weitere schwere Nachfolgeunfälle zu verhindern. Halten Sie anschließend die Endstellung der Fahrzeuge umgehend per Foto fest.
ProViDa 2000: Unverwertbarkeit der Messung
Das Amtsgericht Meschede hat mit Beschluss vom 07.05.2012 das Bußgeldverfahren gegen einen Betroffenen wegen der Unverwertbarkeit der Geschwindigkeitsmessung mit dem Gerät ProViDa 2000 nach § 47 OWiG eingestellt.
Das neue Fahreignungsregister
Das bisherige Verkehrszentralregister soll durch das sogenannte Fahreignungsregister (FAER) abgelöst werden. Damit entfallen das sogenannte Fahreignungsbewertungssystem und das mehrfache Täterpunktesystem.
In dem neuen Fahreignungsregister sind drei Stufen installiert, die auf einem sogenannten Punktetacho abgebildet werden. Beim Punktestand von 0 – 3 wird eine Vormerkung des Fahrerlaubnisinhabers ohne weitere Maßnahmen vorgenommen. Wer 4 oder 5 Punkte erreicht, erhält eine Ermahnung und Information über das Fahreignungsbewertungssystem (Stufe 1). Bei 6 – 7 Punkten erfolgen eine Verwarnung und eine Anordnung zur Teilnahme an einem Fahreignungsseminar (Stufe 2). Erreicht der Autofahrer 8 Punkte oder mehr wird ihm die Fahrerlaubnis entzogen (Stufe 3).