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Das neue Fahreignungsregister

12.06.2012

Unterschieden wird zukünftig nur noch zwischen schweren und besonders schweren Verkehrsverstößen. Die schweren Verstöße werden mit 1, die besonders schweren Verkehrsverstöße mit 2 Punkten bewertet. Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr, die bisher mit 1 – 4 Punkten ohne Regelfahrverbot belegt waren, werden als schwere Verstöße geahndet, Ordnungswidrigkeiten mit 3 oder 4 Punkten und einem Regelfahrverbot sowie Straftaten werden zukünftig als besonders schwere Verstöße eingestuft. Jede Tat wird in Zukunft nach ihrer eigenen Tilgungsfirst entfallen. Schwere Ordnungswidrigkeiten verfallen nach 2,5 Jahren, für besonders schwere Verkehrsordnungswidrigkeiten gilt eine Tilgungsfrist von 5 Jahren, für Straftaten generell 10 Jahre.

Ein neuer Verstoß während der Tilgungsfrist wird in Zukunft nicht mehr dazu führen, dass die Tat länger im System gespeichert bleibt. Dagegen ist aber der derzeit mögliche Abbau von Punkten durch eine freiwillige Teilnahme an Seminaren ausgeschlossen. Wer also plant, Punkte nach § 4 Abs. 4 StVG abzubauen, sollte dies in der Zeit tun, in der noch die alte Regelung gilt.

 
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