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Schambeinfraktur: 10.000 Euro

08.06.2016

Der 1933 geborene Rentner ging am 11.04.2015 mit seinem Rollator über den Bürgersteig. Dabei musste er die Ausfahrt einer Kellergarage passieren. Der Unfallgegner setzte mit seinem PKW rückwärts aus der Kellergarage heraus und übersah den Mandanten. Er fuhr mit dem Heck gegen dessen Hüfte, so dass dieser stürzte.

Beim Unfall erlitt der Mandant neben einer Schürfwunde im Bereich des rechten Ellenbogens eine Sitz- und Schambeinfraktur rechts, die vom 11.04.2015 bis 23.04.2015 stationär behandelt werden musste. Vom 08.07.2015 bis 28.07.2015 war eine 15-tägige teilstationäre Behandlung in einer Geriatrischen Tagesklinik medizinisch notwendig, da er unter erheblichen Schmerzen mit starken Mobilitätseinschränkungen litt.

Bei der Höhe des Schmerzensgeldes wurde berücksichtigt, dass der Mandant aufgrund erheblicher Vorerkrankungen bereits vor dem Unfall in der Mobilität stark eingeschränkt war. Berücksichtigt wurden neben dem Schmerzensgeld auch Krankenhauskosten in Höhe von 780 Euro sowie die Kosten für den zerstörten Rollator in Höhe von 75 Euro.

Christian Koch, Fachanwalt für Verkehrsrecht

 

 
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