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Kind schnallt sich ab: 40,00 € Geldbuße

09.01.2014

Ein 4-jähriges Kind in einem Kindersitz muss einigen Aufwand betreiben, um sich abzuschnallen. Dies hat der Betroffene zu bemerken, die Fahrt zu stoppen und die Sicherung wieder herzustellen. Ausnahmsweise kann er zudem gehalten sein, das Anschnallen des Kindes durch eine Begleitperson zu gewährleisten.

OLG Hamm, Beschluss vom 05.11.2013, AZ: 5 RBs 153/13)

Christian Koch, Fachanwalt für Verkehrsrecht

 
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