Radunfall: 10.610,91 Euro
VerkehrsrechtMit außergerichtlichem Vergleich vom 04.05.2023 hat sich die Haftpflichtversicherung eines Autofahrer verpflichtet, an meinen Mandanten einen Betrag in Höhe von 10.610,91 Euro und meine außergerichtlichen Gebühren zu zahlen.
Der 1956 geborene Rentner fuhr mit seiner Ehefrau als Radfahrer auf einem Radweg auf der falschen Seite. An einer Einmündung einer Straße, über welche der Radweg führte, wartete ein PKW, um auf die Hauptstraße aufzufahren.
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