Kosten nach Tod durch Fehler: 33.736,19 Euro
Medizin-/ArzthaftungsrechtMit außergerichtlichem Vergleich vom 18.04.2023 hat sich die Haftpflichtversicherung eines Radiologen verpflichtet, an die Erben meines verstorbenen Mandanten 33.736,19 Euro für Beerdigungskosten und medizinisch notwendige onkologische Medikamente zu zahlen.
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