Trampolin-Unfall: 39.000 Euro
VersicherungsrechtMit außergerichtlichem Vergleich vom 23.06.2023 hat sich eine private Haftpflichtversicherung verpflichtet, an meine minderjährige Mandantin zur endgültigen Abfindung sämtlicher immaterieller (Schmerzensgeld) und materieller (eventueller Verdienstschaden, Haushaltsführungsschaden, Rentenschäden) Ansprüche 39.000 Euro zu zahlen.
Die 2008 geborene Schülerin spielte ohne Kenntnis ihrer Eltern bei einer Freundin auf einem Trampolin im Garten. Das Trampolin war entgegen der Aufbauvorschriften des Herstellers ohne äußeres Sicherheitsnetz und ohne Randabdeckung auf den Zugfedern aufgestellt worden.
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