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Hundeunfall: 10.350,88 Euro

02.08.2022

Mandantin von hinten von einem fremden Hund am Bein aus vollem Lauf angerempelt. Sie wurde durch die Luft gewirbelt und landete auf ihrem linken Arm. Durch den Sturz auf das linke Handgelenk zog sie sich eine distale Radiusfraktur links zu. Die Fraktur wurde konservativ mit einem Gipsverband behandelt. Eine Computertomographie des Handgelenkes ergab Wochen später eine verheilte distale Radiusfraktur mit Stufenbildung und Dehiszenz um ca. 4 mm.

Ich hatte gegenüber der Haftpflichtversicherung des Hundehalters 70 % des Schadens geltend gemacht (OLG Frankfurt, Urteil vom 12.01.2007, AZ: 19 U 214/06, juris; OLG Hamm VersR 1996, 115 (116); OLG Hamm, Urteil vom 28.05.2013, AZ: I-9 U 13/13, juris).

Während der Hund meiner Mandantin an dieser vorbeigelaufen war, lief der Hund des gegnerischen Tierhalters direkt von hinten auf sie zu und kollidierte mit ihr. Dies rechtfertigte es, den Hundehalter mit einer höheren Quote zu belasten als die Mandantin. Für die Bildung einer Quote musste die Hauptverantwortlichkeit des unfallverursachenden Tieres geklärt werden. Eine pauschale Quotenbildung von 50 % verbot sich deshalb. Unter Berücksichtigung der Haftungsquote von 70 % zu Lasten des gegnerischen Hundehalters hat die TierhalterHaftpflichtversicherung ein Schmerzensgeld in Höhe von 10.000 Euro x 70 % = 7.000 Euro gezahlt. Den geltend gemachten Haushaltsführungsschaden hat die Haftpflichtversicherung mit 3.194,44 Euro ausgeglichen und weitere materielle Schäden ausgeglichen.

Christian Koch, Fachanwalt für Medizinrecht & Verkehrsrecht

 
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