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Verbrennung bei OP: 4.000 Euro

25.03.2024

Mit Vergleich vom 14.08.2023 hat sich die Haftpflichtversicherung eines niedergelassenen Chirurgen verpflichtet, an meine Mandantin 4.000 Euro und meine außergerichtlichen Gebühren zu zahlen.

 

Die 1979 geborene Angestellte unterzog sich beim Chirurgen einer radikalen Analfisteloperation. Nach der OP hatte sie am linken Unterschenkel eine längliche Wunde, welche stark schmerzte. Die Wunde wurde vom nachbehandelnden Arzt als intraoperative Verbrennung dokumentiert. Es sei zu einer Verbrennung am linken Unterschenkel oberhalb des oberen Sprunggelenkes nach dem Grad 2b über eine Strecke von 4 cm x 1 cm gekommen. Die Wunde wurde über 1 1/2 Monate lang behandelt und führte auch nach Abheilung noch zu leichten Schmerzen bei Reibung mit dem Schuhwerk.

 

Ich hatte dem Operateur vorgeworfen, beim Einsatz des eingesetzten Elektrokauters fehlerhaft die Verbrennung hervorgerufen zu haben. Eine Verbrennung könne bei ordnungsgemäßer Lagerung und ordnungsgemäßem Arbeiten mit dem Elektrokauter nicht als Folge unerwünschter Stromableitung entstehen. Es handele sich um ein vollbeherrschbares Risiko (BGH, Beschluss vom 26.09.2017, AZ: VI ZR 529/16).

 

Ich hatte ein Schmerzensgeld von 5.000 Euro gefordert (LG Lüneburg, Vergleich vom 06.12.2012, AZ: 2 O 82/12). Die Mandantin sei in Steinschnittlage gelagert worden. Während des Einsatzes des Elektrokauters hätte der Beklagte darauf achten müssen, dass alle Körperteile der Klägerin keinen Kontakt zu leitfähigen Gegenständen hatten. Die Verbrennungslokalisation am linken Bein sowie das Verbrennungsmuster wiesen darauf hin, dass der linke Unterschenkel intraoperativ Kontakt mit einem leitfähigen Material gehabt habe. Dieser Kontakt sei fehlerhaft gewesen und hätte bei Beachtung der intraoperativen Sorgfalt nach dem Facharztstandard jederzeit vermieden werden können.

 

Nach Abreichung der Klage beim zuständigen Landgericht Hamburg hat die Haftpflichtversicherung des Chirurgen zur Vermeidung des Rechtsstreits eine Gesamtabfindung von 4.000 Euro angeboten, meine außergerichtlichen Anwaltsgebühren mit einer 2,0-Geschäftsgebühr ausgeglichen und sämtliche Gerichts- und Anwaltskosten für das Klageverfahren übernommen.

 

Christian Koch, Fachanwalt für Medizinrecht & Verkehrsrecht

 
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