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Facharztstandard

Bei einer medizinischen Behandlung hat Sie der Arzt nach dem zum Zeitpunkt der Behandlung bestehenden, allgemein anerkannten fachlichen Standard zu behandeln, soweit nichts anderes vereinbart ist; § 630 a Absatz 2 BGB. Dieser allgemein anerkannte fachliche Standard (Facharztstandard) wird nach den medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnissen und ärztlichen Erfahrungen zum Zeitpunkt der Behandlung bestimmt. Bei der Ermittlung des Facharztstandards zum Zeitpunkt Ihrer Behandlung kommt es allein auf einen rein objektiven Maßstab an. Subjektive Begründungen wie eine Überforderung des Arztes, seine mangelnde Kenntnis oder Erfahrung spielen keine Rolle.