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Fußgängerunfall: 56.547,43 Euro

17.09.2025

Nach einem Zusammenstoß eines PKW's mit meiner Mandantin hat die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers insgesamt einen Betrag von 56.547,43 € gezahlt. Davon entfielen 32.500 Euro auf das Schmerzensgeld sowie 24.047,43 Euro auf den Haushaltsführungsschaden und die Pflegekosten.

Die zum Unfallzeitpunkt 85-jährige Mandantin ging bei Grünlicht über eine Fußgängerampel. Der Unfallgegner fuhr bei Rot über den Fußgängerüberweg und kollidierte mit der Rentnerin. Durch die Kollision mit dem PKW erlitt die Mandantin eine instabile Beckenfraktur, eine vordere Beckenfraktur rechts, eine Hinterbeckenfraktur beidseits, Frakturen der Querfortsätze der Lendenwirbelsäule links, ein erstgradiges Schädel-Hirn-Trauma. Die komplexe Beckenfraktur musste mit einer Doppelplattenosteosynthese des vorderen Beckenrings und einer Schraubenosteosynthese des Iliosakralgelenkes und des Sakroms links operativ saniert werden. 

Zwar litt die Mandantin aufgrund ihres Alters unter Vorerkrankungen. Sie war allerdings bis zum Unfall in der Lage, alleine in ihrem Haus zu wohnen und ihren Alltag komplett selbständig zu bewältigen. Seit dem Unfall musste eine Haushaltshilfe angestellt werden. Die beiden Söhne der Mandantin kamen wöchentlich, um alle Arbeiten im Haus und Garten zu erledigen. Die Mandantin konnte sich nach der Operation nur noch mit Hilfe eines Rollators etwas außer Haus bewegen, litt unter ständigen Schmerzen im rechten Bein. 

Es war von einem Pflegeaufwand von nicht unter zwei Stunden täglich rund ein Jahr nach dem Unfallgeschehen nach einem Pflegegutachten auszugehen.

Ich hatte unter Bezug auf die Entscheidungen LG Braunschweig, Urteil vom 02.07.1998, AZ: 10 O 10/95; Kammergericht Berlin, Urteil vom 13.04.2022, AZ: 12 U 7999/97, ein Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 40.000 Euro geltend gemacht. 

Im Rahmen langer außergerichtlicher Verhandlungen ist mit der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers ein Schmerzensgeld in Höhe von 32.500 Euro ausgehandelt worden. Die Kfz-Haftpflichtversicherung zahlte zudem den Haushaltsführungsschaden und die Pflegekosten, die nicht von der gesetzlichen Kranken- und Pflegekasse erstattet worden waren in Höhe von 24.047,43 Euro. Die Versicherung hat auch meine Gebühren für die außergerichtliche Tätigkeit komplett übernommen.

Christian Koch, Fachanwalt für Verkehrsrecht & Medizinrecht

 

 
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