E-Mail 02303 9830-811

Fußgängerunfall: 67.833,88 Euro

12.08.2026

Mit Vergleich vom 20.07.2026 hat sich eine Kfz-Haftpflichtversicherung verpflichtet, an meine Mandantin insgesamt 67.833,88 € für Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschaden und Pflegekosten zu zahlen.

Die 1949 geborene Mandantin wartete an einer Fußgängerampel, um diese zu überqueren. Als die Fußgängerampel für sie auf grün umschlug, ging sie mit ihrem Rollator über den Fußgängerüberweg der Ampel in Richtung ihres Altenheimes. Als die Mandantin bereits auf der Mitte der Fahrbahn war, wurde sie von einem Linksabbieger erfasst. Sie schlug zunächst auf die Motorhaube auf und wurde anschließend auf den Asphalt abgeworfen. Durch den Unfall erlitt die Mandantin eine Tibiakopffraktur links, eine proximale Fibulafraktur links, einen Bruch des Ramus superior ossis pubis beidseits, einen Bruch des Ramus inferior ossis pubis links, eine Riss- und Quetschwunde am linken Unterschenkel und eine Kopfplatzwunde rechts.

Sie musste mehrfach operiert werden, da es zu einer Wundheilungsstörung am linken Oberschenkel kam. Die Mandantin hatte vor dem Unfall keinen Pflegegrad. Nach dem Unfall benötigte sie bei der Haushaltsführung Hilfe. Es musste regelmäßig Krankengymnastik und Lymphdrainage durchgeführt werden.

Ich hatte für die Mandantin vereinbart, dass über die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners ein Reha-Dienstleister eingeschaltet wurde, welcher den weiteren Heilungsverlauf beobachtete und unterstützte.

Das operierte linke Bein blieb auch weiterhin geschwollen und behandlungsbedürftig.

Ein im März 2026 eingeholtes unfallchirurgisches Gutachten ergab ein Steifigkeitsgefühl im gesamten linken Bein sowie die Notwendigkeit, zweimal die Woche Lymphdrainage für das linke Bein durchzuführen. Es verblieben Bewegungseinschränkungen des linken Kniegelenkes, eine Oberschenkelumfangsverminderung links, eine Umfangsvermehrung des linken Kniegelenkes. Es bestanden allerdings auch zahlreiche unfallunabhängige Beschwerden. 

Insgesamt wertete der Gutachter das Verhältnis der unfallabhängigen zu den unfallunabhängigen Erkrankungen mit rund 45 % der Gesamttätigkeiten einer Haushaltshilfe. Der ausschließliche Anteil der unfallabhängigen Erkrankungen betrage also 22,5 %. Die durchgeführte Testung habe ergeben, dass 6 von 11 Aufgaben im Haushalt ausschließlich unfallunabhängigen Erkrankungen schon vor dem Unfall geschuldet seien.

Nachdem ich zuvor das Schmerzensgeld 2024 mit einem Betrag von 25.000 Euro in Übereinstimmung mit der Mandantin abfinden lassen habe, zahlte die Kfz-Haftpflichtversicherung für Haushaltsführungsschaden, Pflegekosten, Umbaukosten, einen weiteren Betrag in Höhe von 42.833,88 Euro.

Dabei wurde abschließend im Juni 2026 vereinbart, auf die weiteren zukünftigen Ansprüche auf den Haushaltsführungsschaden einen Restbetrag von 8.500 Euro zu zahlen. Die Mandantin hatte wegen ihres Alters Wert darauf gelegt, die Angelegenheit nach gut vier Jahren endgültig abzuschließen.

Christian Koch, Fachanwalt für Verkehrsrecht & Medizinrecht

 
Zurück...