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Wirbelbruch bei Diebstahl: 8.000 Euro

29.12.2020

Die 1978 geborene Angestellte war Filialleiterin einer Drogerie. Der Täter versuchte, Kopfhörer aus dem Laden zu stehlen. Von der Klägerin angesprochen, wollte dieser aus dem Laden flüchten und stieß zwei Zeugen um. Die Mandantin versuchte, den Täter aufzuhalten und hielt ihn von hinten an seiner Jacke fest. Der Täter lief dann noch weiter. Während der Täter versuchte, sich aus dem Griff der Mandantin zu befreien, fiel ihm eine gestohlene Wodkaflasche aus der Jacke. Die Flasche schlug auf den Boden auf und zerbrach. Bei dem Gerangel trat die Mandantin genau in die Flüssigkeit, rutschte aus und schlug mit dem Rücken und dem Hinterkopf hart auf den Boden auf, nur wenige Zentimeter neben der zerbrochenen Glasflasche. Der Täter flüchtete, konnte aber nach weniger Metern von einem Kunden gestellt und aufgehalten werden.

Wegen anhaltender Schmerzen im Bereich der Halswirbel- und Brustwirbelsäule wurde eine MRT der Halswirbelsäule gefertigt. Der Radiologe befundete eine frisch Deckplattenimpression des 3. Brustwirbelkörpers. Die Verletzung (Deckplattenimpression des 3. Brustwirbelkörpers und eine Protrusion L5/S1) konnte konservativ behandelt werden. Die Mandantin war 10 Tage arbeitsunfähig, litt unter Schmerzen in der Hals- und Brustwirbelsäule. Sie musste Krankengymnastik und Massage absolvieren.

Ich hatte für die Mandantin ein Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 8.000 Euro geltend gemacht (OLG Celle, Urteil vom 06.10.2010, AZ: 14 U 55/10 = 8.000 Euro für eine Deckplattenimpressionsfraktur BWK 8 ohne Operation).

Nachdem das Landgericht Dortmund dem Beklagten Prozesskostenhilfe durch Beschluss verweigert hatte, hat der Täter die Klageforderung in voller Höhe anerkannt.

(Landgericht Dortmund, Anerkenntnisurteil vom 29.10.2020, AZ: 25 O 218/20)

Christian Koch, Fachanwalt für Medizinrecht & Verkehrsrecht

 
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