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Hundebiss: 2.506,96 Euro

01.03.2016

Die 1953 geborene Autofahrerin wollte am 09.09.2015 ihren PKW aufschließen, der in einer Parkbucht stand. Neben ihr parkte die Hundehalterin, die vorhatte, ihren Hund in den Kofferraum ihres PKWs zu setzen. Als die Mandantin die Fahrertür öffnen wollte, wurde sie plötzlich von hinten vom Hund angegriffen. Dieser biss ihr in den rechten Oberschenkel. Der Hund, angeleint, wurde anschließend von der Hundeführerin zurückgerissen, so dass weiterer Schaden vermieden werden konnte.

Die Mandantin erlitt Bissverletzungen am rechten Oberschenkel. Durch die Schneidezähne des Tieres erlitt sie am Oberschenkel hinten Biss- und Risswunden und Hämatome. Die Wunde musste nicht operativ versorgt werden, sondern heilte konservativ aus. Eine orale Antibiotika-Therapie mit mehrfachen Wundkontrollen war allerdings medizinisch notwendig. Die Mandantin war bis 10.10.2015 arbeitsunfähig. Es bestanden Schmerzen im Wundbereich, die Entzündungszeichen heilten folgenlos ab. Die gesamte ambulante Behandlung dauerte drei Monate.

Für materielle Schäden und Schmerzensgeld zahlte die Haustierversicherung der Hundehalterin einen Gesamtabfindungsbetrag in Höhe von 2.506,96 Euro.

Christian Koch, Fachanwalt für Medizinrecht

 

 
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