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Fehlerhafte postoperative Überwachung: 350.000,00 €

15.01.2014

Die am 13.06.1964 geborene Mutter von drei Kindern wurde am 14.08.2007 an der Bauchspeicheldrüse operiert. Nach der Operation kam es zu Nachblutungen, die behandlungsfehlerhaft über mehrere Stunden nicht bemerkt wurden. Nach Reanimation und Notoperation konnte das Leben der Mandantin gerettet werden. Es verblieb allerdings ein schwerer Hypoxischer Hirnschaden mit Harn- und Stuhlinkontinenz, Geh- und Stehunfähigkeit. Die Mandantin ist lebenslang auf Hilfe angewiesen, ist in die Pflegestufe III eingestuft. Sie befindet sich intellektuell auf dem Stand eines Kleinkindes, kann ihre Situation aber reflektieren.

Christian Koch, Fachanwalt für Medizinrecht

 
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