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  • Verkehrsrecht

    Als Fachanwalt für Verkehrsrecht reguliere ich Ihre Ansprüche

Wer den Schaden hat, muss besonders für sein Recht kämpfen. Haben Sie durch einen Auto-, Motorrad- oder Fahrradunfall schwere körperliche oder psychische Verletzungen erlitten? Können Sie lange Zeit nicht arbeiten oder sind Sie durch einen Unfall ein dauerhafter Pflegefall geworden? Dann kommen Sie ohne einen hochspezialisierten Anwalt nicht weiter. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht reguliere ich nach schweren Verletzungen für Sie Ihre berechtigten Ansprüche: Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden, Pflegekosten, den behindertengerechten Umbau Ihres Hauses. Denn der Versicherer zahlt Ihnen nur das, was Sie von ihm verlangen. Ich habe mich seit mehr als 20 Jahren auf die Abwicklung von Personengroßschäden spezialisiert, die oft verschiedene Rechtsgebiete berühren.

 

Aber auch für die schnelle Regulierung von Blechschäden erreichen Sie mich unter: 02303/9830-811.

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Personenschaden

Pflegekosten, Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden, Kosten für Operationen und ärztliche Behandlungen bis hin zum behindertengerechten Umbau Ihrer Wohnung: Nach einem ärztlichen Behandlungsfehler oder einem schweren Verkehrsunfall ist das Schmerzensgeld nur eine von vielen Positionen, die Ihnen als Patient oder Unfallopfer zustehen. Ich reguliere seit über 20 Jahren die Schadensersatzansprüche nach einem folgenschweren Unfall oder einem Behandlungsfehler. Um nach einem Personenschaden Ihre gesamten Ansprüche durchzusetzen, lasse ich mich regelmäßig – nicht nur auf Pflichtfortbildungen der Anwaltskammer – immer wieder auf den neusten Stand der BGH-Rechtsprechung, des Sozialrechts (Arbeitsunfall) und des Versicherungsrechtes bringen. Dabei steht insbesondere die medizinische Fortbildung im Vordergrund. Um Ihre körperlichen Schäden präzise gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung darzustellen, greife ich auf ein Netzwerk medizinischer Spezialisten zurück. So kann ich für Sie effektiv alle Schadensersatzansprüche nach einem schweren Körperschaden regulieren.

Bei Fragen zum Personenschaden: 02303/9830-811.

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Motorradunfall

Werden Sie bei einem Unfall mit Ihrem Motorrad schwer verletzt, müssen zu Ihrer finanziellen Absicherung schnell Ihre Schadensersatzansprüche reguliert werden. Zur Klärung der Schuldfrage hole ich über kompetente Sachverständige ein Gutachten zum Unfallhergang ein. Oberste Priorität hat die außergerichtliche Zahlung von Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschaden, Verdienstausfall, Heilbehandlungskosten, Schäden am Motorrad und Sachverständigenkosten. Damit Sie so schnell wie möglich wieder nach einem Unfall arbeitsfähig werden, vermittele ich Ihnen umgehend einen Rehabilitationsdienst. Dieser unterstützt Sie in allen Fragen der medizinischen Rehabilitation und bei der Bewältigung psychischer Schäden. Die Kosten werden von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen. Ich lege großen Wert auf die psychischen Unfallfolgen. Denn: Viele Motorradfahrer haben nach schweren Unfällen nicht nur körperliche Behinderungen, sondern auch unfallbedingte depressive Störungen oder eine posttraumatische Belastungsstörung.

Für schnelle und kompetente Hilfe nach Ihrem Motorradunfall: 02303/9830-811.

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Hinterbliebenengeld: 5.000 Euro

Nach dem Tod ihres Vaters hat eine Kfz-Haftpflichtversicherung am 01.03.2021 an meine Mandantin 5.000 Euro und meine außergerichtlichen Gebühren gezahlt.