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Falsche Implantate: 8.000,00 €

14.05.2013

Die Zahnärztin hatte sogenannte Miniimplantate statt großvolumiger Implantate in den Kieferknochen eingesetzt, obwohl ausreichend Kieferknochen vorhanden war. Die ästhetische Gestaltung des Zahnersatzes im Frontzahngebiet entsprach nicht dem medizinischen Standard. Die Prothetik im Oberkiefer musste erneuert, Implantate entfernt werden. Im Unterkiefer waren reduzierte Kauflächen vorhanden.

(LG Dortmund, Vergleichsbeschluss vom 21.03.2013, AZ: 4 O 89/11)

RA Christian Koch, Fachanwalt für Medizinrecht

 

 

 
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