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Fehlerhafte Brust-OP: 7.000,00 €

13.01.2014

Die Brüste seien intraoperativ nicht symmetrisch angeordnet worden. Sie warf ihm weiterhin vor, sie vor der Operation nicht darüber aufgeklärt zu haben, dass es zu erheblichen Schmerzen kommen kann, wenn die Brustimplantate unter den Brustmuskel gesetzt werden. Hätte der Arzt sie auf diese dauernden Schmerzen nach der Operation aufmerksam gemacht, hätte sie sich die Implantate auf den Brustmuskel setzen lassen.

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.09.2013, AZ: I-8 U 34/13

Christian Koch, Fachanwalt für Medizinrecht

 
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